BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 114

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emp­finde das Ganze bei diesen Ausklammerungen schon ein wenig als PR-Gag, auf den die Republik aus unserer Sicht eigentlich nicht hätte eingehen sollen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.46


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Füller. Ich erteile ihm dieses.

 


14.46.06

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist – und ich halte es für besonders wichtig, dass bei uns im Steuerwesen Gerechtigkeit vorherrscht – für die Masse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Unterneh­me­rinnen und Unternehmer, der Landwirte, die tagtäglich im Arbeitsleben stehen, eine Selbstverständlichkeit, auch wenn es nicht immer lustig ist, ihre Steuern zu begleichen.

Aber es gibt auch einen Unterschied: Diese Menschen haben ja auch nicht die Mög­lichkeit, in irgendeiner Form Steuern zu hinterziehen. Einerseits wird die Steuer gleich vom Lohn abgezogen, andererseits wird ein Teil der Steuern – ich denke an die Mehrwertsteuer – gleich direkt an der Verkaufskassa eingehoben. Aber eine kleine Minderheit schafft es immer wieder, Geld am Finanzamt vorbei in irgendwelche Steuerparadiese zu verschieben. Das ist für mich – wenn wir schon oft die Debatte über Sozialschmarotzertum führen – ein Akt von wirklichem Schmarotzertum.

Steuern sind ja per se nichts Schlechtes. Sie schaffen letztendlich unsere Infrastruktur im Bereich der Bildung, im Bereich des Verkehrs oder machen die heute auch schon mehrmals erwähnte Breitbandmilliarde für den flächendeckenden Internetzugang möglich und vieles andere mehr, damit wir eben als Land erfolgreich dastehen können. Diese Infrastruktur wird von allen genutzt, daher ist es auch nur recht und billig, dass alle ihren dementsprechenden Anteil dazu leisten.

Mit der uns heute vorliegenden und am 10. Juni im Ministerrat beschlossenen Novelle werden die Bestimmungen für Selbstanzeigen anlässlich von Finanzprüfungen, also Nachschauen oder Betriebsprüfungen, ab 1. Oktober 2014 verschärft. Ich möchte aber auch betonen, dass eine Selbstanzeige nicht automatisch ein schuldhaftes Verhalten darstellt oder ein solches vorliegen muss. Wir haben das hinreichend im Ausschuss vorgestern diskutieren können.

Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige bei vorsätzlichen oder grob fahr­lässigen Finanzvergehen bleibt zwar erhalten, es wird jedoch in Zukunft ein Zuschlag eingehoben. Also der hinterzogene Abgabenbetrag plus Zuschlag. Das macht zum Beispiel bei einem Betrag von 250 000 € einen Zuschlag von 30 Prozent aus.

Wurde bereits einmal hinsichtlich des gleichen Tatbestandes eine Selbstanzeige erstattet, hat die wiederholte Selbstanzeige keine nochmalige strafbefreiende Wirkung.

Laut Finanzministerium werden hier bis 2018 Mehreinnahmen von 205 Millionen € erwartet.

Mit dem im zuständigen Ausschuss des Nationalrates eingebrachten Abänderungs­antrag soll zudem ermöglicht werden, dass die Bescheidausfertigung bei Selbstanzei­gen in Zukunft verwaltungsökonomischer passiert.

Trotz vieler Diskussionen um Verwaltungsreform – Kollege Zelina hat es heute schon angesprochen –, um schlanker Staat, dicker Staat, fetter Staat und so weiter, was da alles immer wieder kommt, möchte ich aber hier auch darauf hinweisen, dass es wichtig ist, dass es bei den Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfern auch dement­sprechende Ressourcen gibt, sowohl in personeller Hinsicht als auch was die


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