BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte wirklich der Ministerin, die heute nicht dabei sein kann, sehr herzlich danken, genauso wie allen anderen, die an dieser Artikel-15a-Vereinbarung mitgewirkt haben. Das ist wirklich ein sehr, sehr großer und wichtiger Schritt für ganz Österreich. Diesen Ausbau zu forcieren ist auch die richtige Methode, um Kinderbetreuung im Allgemeinen besser zu gestalten.

Es gefällt mir auch sehr gut, dass Frau Ministerin Karmasin versucht, das Thema Familie wirklich ganzheitlich anzugehen – einerseits die direkte Unterstützung für Familien, mit Juli ist ja die Erhöhung der Familienbeihilfe in Kraft getreten, aber auch die gesamte Debatte um Kinderbetreuungsgeld, Karenz, Mutterschutz und dergleichen. Es hat sich in den letzten Jahren auf Bundesebene viel getan. Ich denke an die vier verschiedenen Kinderbetreuungsmodelle – ganz wichtig.

Ich bin selbst vor nunmehr zwei Jahren in Väterkarenz gegangen. (Beifall der Bundes­rätin Blatnik.) Das ist übrigens als Bürgermeister gar nicht einfach gewesen. Wenn man in Väterkarenz gehen und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen will, dann darf man kein Einkommen haben. Jetzt war ich aber Bürgermeister, und man kann als Bürgermeister nicht auf das Einkommen verzichten. Somit musste ich quasi mit einem Geschäftsordnungstrick arbeiten. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat gesagt, ich kann mich als Bürgermeister beurlauben lassen, um eben die Karenz in Anspruch nehmen zu können. Und so war ich dann zwei Monate zu Hause bei meiner Tochter, was eine sehr, sehr schöne Zeit war, und habe für diese zwei Monate den Schlüssel der Gemeinde dem Vizebürger­meister übergeben.

Der dritte Punkt beim ganzheitlichen Denken betreffend Unterstützung der Familien ist der Ausbau der Kinderbetreuung, und auch der muss in die Breite gehen, in die geographische Breite, meine ich. Es muss natürlich Angebote im ländlichen Bereich genauso wie im städtischen Bereich geben.

Es ist von Frau Bundesrätin Köberl richtig gesagt worden, dass die Wahlfreiheit, wie ich mein Kind betreut haben möchte, impliziert, dass es auch breite Angebote geben muss. Möchte ich es selbst betreuen oder doch in eine institutionelle Betreuung geben? Möchte ich es nur tageweise betreut haben? Dann brauche ich das flexible Angebot der Tagesmütter. Möchte ich es durchgehend betreut haben, weil zum Beispiel beide Elternteile ganztägig berufstätig sind? Dann brauche ich natürlich Institutionen wie Kinderkrippen und Kindergärten.

Und in die Breite bei der Kinderbetreuung gehen heißt natürlich auch, die Angebote hinsichtlich der Öffnungszeiten neu zu organisieren und neu zu denken. Natürlich brauchen wir heute auch in ländlichen Gemeinden Ganztagsangebote, weil es immer öfter der Wunsch der Eltern oder auch notwendig ist, dass beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen.

Unser oberstes Ziel muss trotzdem sein – und ich glaube, dass das auch gerade von der Frau Ministerin richtig verfolgt wird –, den Familien nicht vorzuschreiben, wie sie leben sollen, sondern die Familien sollen sich ihr Lebensmodell, ihren individuellen Lebensentwurf wirklich aussuchen können. Aber dafür braucht es eben das entsprechende, richtige Angebot in der vollen Breite. Das ist an sich kein Wider­spruch – Frau Mühlwerth ist jetzt, glaube ich, nicht im Raum – und soll auch kein Widerspruch sein: Betreuung in der Familie oder Kinderbetreuung außer Haus, sondern Kinderbetreuungseinrichtungen sind natürlich eine Ergänzung und eine Unterstützung des privaten, individuellen Familienlebens.

Das zweite Ziel muss Qualität sein, auch das wurde von meinen Vorrednern ange­sprochen, Qualität in der Ausbildung. Es ist übrigens nicht richtig, dass es unterschied­liche Ausbildungsniveaus gibt, denn die Ausbildung für KindergartenpädagogInnen in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite