BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 130

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den BAKIPs ist einheitlich geregelt. Die Frage ist, ob man das auf Hochschulniveau heben soll. Das muss man diskutieren, keine Frage. Das gilt es auch inhaltlich durchzudiskutieren.

Es ist ein Frage des Betreuungsschlüssels.

Die Qualität bei der Kinderbetreuung, in den Kindergärten ist im Übrigen auch eine Frage des Dienstrechtes. In Wien zum Beispiel haben KindergartenpädagogInnen meines Wissens 5 Stunden Vorbereitungszeit in der Woche und 35 Stunden Kinder­dienst. In der Steiermark sind wir Vorreiter in dieser Hinsicht. Da gibt es 10 Stunden Vorbereitungszeit in der Woche und 30 Stunden Kinderdienst. Also auch das ist eine Qualitätsfrage: Wie kann sich die Kindergartenpädagogin auf die aktuelle Gruppe Woche für Woche auch vorbereiten?

Das dritte Ziel muss Flexibilität sein, und darauf zielt auch diese Artikel-15a-Verein­barung ab. Es braucht Flexibilität, wie ich schon angesprochen habe, Tageseltern wählen zu können, wenn man zum Beispiel nur Teilzeit berufstätig ist, etwa zwei, drei Tage in der Woche – dann brauche ich keine ganze Woche Betreuung, das wollen manche Eltern auch nicht, dann brauchen sie das Angebot der Tageseltern. Wenn sie die ganze Woche eine Betreuung benötigen, werden sie eher eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, uns in diese Richtung weiter­zuentwickeln.

Zum Schluss: Ja, die Öffnungszeiten im Sommer, das ist gar nicht so ohne. Und auch da trifft sich die Gemeindereform in unserem Fall ganz gut. Unsere Zusammenlegung mit der Nachbargemeinde Dobl bewirkt zum Beispiel, dass wir bereits ab diesem Som­mer – dadurch dass wir jetzt zwei Kindergärten haben, einen bei uns, einen in der Nachbargemeinde – acht von neun Wochen geöffnet haben. Acht von neun Wochen Sommerferien bieten wir den Eltern Kinderbetreuung an.

Allerdings, und das sei auch ehrlich dazugesagt, der Bedarf ist gering, aber trotzdem halten wir offen. Von den insgesamt 118 Kindern, die wir in den beiden Kindergärten haben, haben wir in manchen Wochen jetzt im Sommer – man kann sich nämlich wochen­weise anmelden – nur 12 bis 13 Kinder, und das, obwohl wir ganztags anbieten, mit Mittagessen und allem. Also auch da sieht man: Der Bedarf ist natürlich sehr schwankend. Aber trotzdem, glaube ich, ist es wichtig, vor Ort ein gutes Angebot zu schaffen.

So gesehen ist diese 15a-Vereinbarung mit den Bundesmitteln, die ausgeschüttet werden, ein guter Schritt in die Zukunft. In Summe übrigens, das sei auch noch erwähnt, geben Länder und Gemeinden jährlich 2 Milliarden € für Kinderbetreuung aus. Unser Ziel in der Steiermark ist es, und so soll es auch in ganz Österreich sein, starke Gemeinden zu haben, Frau Dr. Reiter, und wir wollen natürlich auch starke Familien, und dazu dient diese Artikel-15a-Vereinbarung auch. – Alles Gute. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Rup­prechter. – Bitte.

 


15.51.39

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mir als vierfachem Familienvater ist der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung sehr wichtig, und ich bin daher froh, dass ich heute die Kollegin Karmasin, die sich ja die Ver­dienste um diese Verhandlung der Artikel-15a-Vereinbarung erworben hat, hier vertreten darf. Das ist mir ein besonderes Anliegen.

 


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