BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 131

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Die Kinderbetreuung erfüllt ja eine doppelte Aufgabe: einerseits die Unterstützung, wie es ja schon gesagt wurde, der Familien bei der Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf und andererseits die Unterstützung der frühkindlichen Bildung und Förderung. Ich habe selbst diese Erfahrung bei meinen beiden unter vierjährigen Söhnen gemacht. Wir haben in Belgien beide in frühkindlicher Ausbildung und Betreuung gehabt.

Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote einschließlich der Forcierung der Tages­elternbetreuung und der Fortführung der Gratispflichtkindergärten ist ein Schwerpunkt der familienpolitischen Ausrichtung und Arbeit der Bundesregierung. Von 2008 bis 2013, also in den letzten fünf Jahren, hat der Bund insgesamt 85 Millionen € in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert. Die Länder und Gemeinden haben das durch immerhin 100 Millionen € ergänzt. Damit konnten seit 2008 fast 40 000 Plätze geschaf­fen werden, und die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen konnte immerhin von 14 auf 25 Prozent angehoben werden. Bei den Drei- bis Sechsjährigen ist die Betreu­ungsquote mittlerweile 93 Prozent.

Im Regierungsprogramm wurde festgelegt, dass die qualitätsvolle Kinderbetreuung und die elementare Bildung gefördert und die Elementarpädagogik gestärkt werden sollen. Hiefür stellt der Bund bis 2017 in Summe 350 Millionen € zur Verfügung, wobei 305 Millionen € als Anschubfinanzierung für den Ausbau und 45 Millionen € für die sprachliche Frühförderung verwendet werden. Und gerade die sprachliche Frühförde­rung – auch da habe ich eigene Erfahrungen gemacht – ist für Kleinkinder sehr nützlich und sehr sinnvoll.

Der Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes, insbesondere für die unter Dreijährigen, soll beschleunigt und auch die Betreuungsqualität nachhaltig verbessert werden. Ziel ist die Erreichung des Barcelona-Ziels auch für die unter Dreijährigen, die Verlänge­rung von Öffnungszeiten, die Forcierung des Tageselternangebotes und die Verbes­serung der Betreuungsqualität durch den schon angesprochenen besseren Betreu­ungs­schlüssel.

Die wichtigsten Förderungsmaßnahmen sind – noch einmal – der Ausbau der institu­tionellen Betreuungsangebote sowie die Steigerung der Betreuungsqualität, Stichwort Betreuungsschlüssel, das ist schon angesprochen worden. Auch der barrierefreie Umbau ist mit Investitionszuschüssen vorgesehen. Die Verlängerung der Öffnungs­zeiten um mindestens fünf Wochenstunden mittels Personalkostenzuschüs­sen und die Anstellung von Tageseltern sind ein wichtiger Ansatz des Ausbaus in diesem Zusammenhang. Und schließlich sind es auch die bewusstseinsbildenden Aktivi­täten, um die Bewerbung des Berufs des Kindergartenpädagogen beziehungs­weise der Kindergartenpädagogin zu forcieren.

Insgesamt ist die Artikel-15a-Vereinbarung ein großer familienpolitischer Wurf, auch ganz im Sinne der Multilevel Governance. Und ich bin überzeugt davon, dass diese Artikel-15a-Vereinbarung auch in diesem Hohen Haus eine breite Unterstützung finden wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

15.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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