BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 132

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15.56.2611. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (517/A und 255 d.B. sowie 9230/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 11. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Stöckl. – Bitte um den Bericht.

 


15.56.45

Berichterstatterin Angela Stöckl: Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, zur Kenntnis.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann. – Bitte. Ich darf Sie aber gleich darauf hinweisen, dass wir dann um 16 Uhr die Debatte wegen der Dringlichen Anfrage unterbrechen werden.

 


15.57.38

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Arbeiten bedeutet Lebensqualität – ich denke, für uns alle, aber ganz besonders für Menschen mit Behinderungen. Und wenn gerade jene Menschen keine einfachen Startvoraussetzungen haben oder schwierigere Bedin­gungen, ist es doch wichtig, sie auf dem Weg zu unterstützen. Es sind ganz besondere Menschen, sehr lebensfrohe, humorvolle, mit vielen Talenten und Fähig­keiten, die sie auch gerne einbringen wollen und vor allem auch im Berufsleben einbringen wollen.

Für Menschen mit Behinderungen ist es wichtig, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, und wenn sie die Chance bekommen, zu arbeiten, dadurch auch ihr Selbst­bewusstsein zu stärken. Leider können es die Klienten nicht alleine oder selten alleine schaffen, den Weg in die Berufswelt zu finden. Daher bin ich dankbar, dass es ganz viele gibt, die diesen Weg in ganz Österreich im Zuge der Arbeitsassistenz unter­stützen.

Stellvertretend dafür möchte ich eine Einrichtung beziehungsweise ein Projekt beson­ders hervorheben, das in Wahrheit Vorreiter für ganz Österreich sein sollte, nämlich die „Job.Chance.Tirol“. Das ist ein Projekt der „Lebenshilfe Tirol“ mit Unterstützung vom Sozialministerium, das ein umfangreiches Beratungspaket für den behinderten Menschen selbst bietet, aber auch für die Betriebe. Sie beraten umfassend in allen rechtlichen und finanziellen Belangen, begleiten den Menschen, stabilisieren ihn am Arbeitsplatz und begleiten die Familie und Kolleginnen und Kollegen auch mit. Das hat eine sehr hohe Qualität, weil es auch immer, während der ganzen Dauer, den gleichen Ansprechpartner für die Betroffenen gibt.

2013 waren 114 Personen in diesem Beschäftigungsprogramm. Von den 60, die neu dazugekommen sind, konnten 35 erfolgreich in eine Beschäftigung begleitet werden.


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