BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 128

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15.41.10

Bundesrat Mag. Ernst Gödl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine werten Damen und Herren! Aus zeitökonomischen Gründen wollte ich mich vorhin zur Debatte um die Gemeindefusionen nicht extra melden, aber ich möchte als ein Betroffener oder als einziger Betroffener der Gemeindefusion doch ein paar Dinge ins richtige Licht rücken. Ich bin nämlich wirklich Betroffener, ich habe das, glaube ich, schon das letzte Mal erzählt. Meine Gemeinde, in der ich seit 20 Jahren Bürgermeister bin, wird mit Jahresende aufgelöst und mit einer Nachbarge­meinde zusammengelegt.

Frau Dr. Reiter, Sie sind wahrscheinlich nicht ganz informiert, und Herr Krusche, der jetzt nicht da ist, hat auch einiges sehr vereinfacht dargestellt.

Ich möchte nur kurz darauf zurückkommen: Es sind von dieser Gemeindereform 382 der 542 Gemeinden betroffen. Und 303 von diesen 382 Gemeinden haben Gemein-deratsbeschlüsse gefasst. Also jetzt hier herzugehen und zu sagen, da wird nur drübergefahren, ist absolut nicht richtig. Das muss man eindeutig zurückweisen.

Das mit den Umfragen, ja, das klingt im ersten Moment sehr plausibel, dass man sagt, die Gemeinden, die Bevölkerung sollen selbst entscheiden. Das ist aber gar nicht so einfach, denn es hat ja in vielen Gemeinden Umfragen gegeben, und es hat sich eines gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger haben immer so abgestimmt, wie es die Bürger­meister empfohlen haben, weil natürlich der Bürgermeister ein gewisses Informations­monopol in der Hand hat und natürlich auch mit Argumenten, wobei die Gegen­argu­mente nicht immer dargestellt werden, dementsprechend in der Lage ist, Umfragen – sagen wir einmal so – zu beeinflussen.

Man darf auch eines nicht vergessen: Es waren immer die Landtage die Gemeinde­organisationsgesetzgeber. Und was die Steiermark betrifft, muss man natürlich in diesem Bereich auch auf die historische Facette hinweisen, Sie wissen das wahr­scheinlich – und Sie ganz sicher, Frau Dr. Reiter. Sie sind, glaube ich, Historikerin? (Zwischenruf der Bundesrätin Reiter.) – Nicht? Dann habe ich das falsch … (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Reiter.) – Nur hobbyweise Historikerin ... (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Es war so: Als die Gemeinden 1848/49 unter Kaiser Franz Josef eingerichtet wurden, hat dieser Kaiser Franz Josef damals in§ 1 Gemeindepatent geschrieben: Jede Katastralgemeinde soll eine eigene Gemeinde werden, außer wenn mehrere Katastralgemeinden schon eine Einheit bilden. Und schon damals waren die Landtage dafür zuständig, die erste Gemeindeeinteilung zu machen.

Tatsächlich haben die Landtage damals unterschiedliche Wege gewählt. Die west­lichen Bundesländer haben eher größere Gemeinden eingerichtet, zum Beispiel Salzburg, und die östlichen Bundesländer, also die Steiermark und auch Niederöster­reich, haben wirklich jedes Dorf zur Gemeinde gemacht.

Aus diesem historischen Befund ergibt sich heute eine gewisse Strukturdebatte, gerade in der Steiermark, der wir uns heute stellen müssen. Das wollte ich sagen, um einfach die Dinge ins rechte Licht zu rücken, weil natürlich diese Gemeindereform schon ein ganz großer Reformschritt in der Steiermark ist. Und wie gesagt, da ich selbst davon betroffen bin, kann ich wirklich auch authentisch davon berichten.

Selbst betroffen bin ich auch, so wie mein Vorredner, bei dem Thema, das jetzt zur Debatte steht, nämlich bei der Frage der Kinderbetreuung. Ich habe auch zwei kleine Kinder, sechs und drei Jahre alt. Ein Kind war bislang im Kindergarten, und meine kleinere Tochter ist derzeit bei einer Tagesmutter in Betreuung, in einer sehr, sehr guten Betreuung.

 


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