Den Stein ins Rollen gebracht hat ein gewisser Herr Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der deutschen Zeitung „Die Zeit“, der vor laufender Kamera im Livestudio erklärt hat, dass er zweimal seine Stimme abgeben konnte, weil er zwei Reisepässe innehat. – Das hat ihm mittlerweile ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg eingebracht. Und auch Herr Hans-Jürgen Papier, der Ex-Präsident des deutschen Verfassungsgerichtshofes, hat in einer Stellungnahme in der Wochenzeitung „Der Spiegel“ die rhetorische Frage gestellt, ob diese EU-Wahl denn überhaupt noch rechtmäßig ist, wenn Millionen von Doppelstaatsbürgern möglicherweise ihr Wahlrecht doppelt und damit illegalerweise in Anspruch genommen haben.
Das hehre Prinzip, das da lautetet „One man,“ – oder one woman – „one vote“, ist damit ausgehebelt worden, und zwar zum ersten Mal.
Damit kommen wir auch schon wieder zurück nach Österreich und direkt zur Dringlichen Anfrage des heutigen Tages: Wir hatten am 19. Juni dieses Jahres einen Auftritt von Herrn Erdoğan hier in Wien, der auf seiner Tour quer durch Europa auch die österreichische Bundeshauptstadt besucht hat. Vorher war er in Köln und hat auch noch ein paar andere Städte besucht, aber er war auch in Wien.
Ich will jetzt gar nicht allzu sehr ins Detail gehen, vielleicht ergibt sich noch die Möglichkeit, darüber zu sprechen. – Unabhängig von den Aussagen, die Erdoğan in der Eishalle im Wiener 22. Bezirk gemacht hat, stellt sich aber doch auch die Frage: Warum kommt ein türkischer Ministerpräsident, der sich im Wahlkampf befindet, nach Österreich und spricht hier zu einer Community, hinsichtlich deren man eigentlich davon ausgehen müsste, dass diese mittlerweile mehrheitlich ohnehin aus österreichischen Staatsbürgern besteht, die sich mehrheitlich für den Wahlkampf des Herrn Erdoğan gar nicht mehr sonderlich interessieren müssten beziehungsweise würden?
Es hat sich allerdings gezeigt – auch darüber hat die Tageszeitung „Die Presse“ geschrieben –, dass mehrere Zehntausend – Schätzungen sprechen von rund 80 000 – Personen mittlerweile eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen. Das heißt, sie besitzen einerseits die türkische Staatsbürgerschaft, andererseits aber die österreichische Staatsbürgerschaft.
Wie ist das möglich? – Prinzipiell ist das gar nicht möglich! So gesehen bin ich gar nicht unfroh, dass heute der Herr Justizminister da ist. Er ist zwar an sich ein Strafrechtler, daher geht das ein bisschen an seinem Themenbereich vorbei, trotzdem ist das aber natürlich auch ein Thema der Justiz.
Wenn heute jemand österreichischer Staatsbürger werden möchte, dann muss er beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Ursprungsstaatsbürgerschaft zurückzulegen. Das wird im Zuge eines Prüfverfahrens geprüft, und dann wird ihm die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
In diesem Zusammenhang tritt allerdings zutage, dass wir – und damit sind wir schon im Strafrecht – offenbar ein Problem mit den türkischen Konsulaten in diesem Land haben. So wissen nämlich etwa die „Vorarlberger Nachrichten“ zu berichten, dass von den türkischen Konsulaten eine Initialzündung in der Form kommt, dass jene Leute, die die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen haben, angehalten werden, unmittelbar nach Erhalt des Verleihungsdekrets wiederum um die türkische Staatsbürgerschaft anzusuchen, das heißt, einen vorsätzlichen Rechtsbruch zu begehen, sodass sie dann als Zweipassbesitzer – es ist nämlich im österreichischen Gesetz nicht vorgesehen, dass es danach noch irgendeine Überprüfung gibt – beide Staatsbürgerschaften haben.
Das hat für die Doppelpassbesitzer natürlich Vorteile, aber auch Nachteile, und Letztere vor allem für die männlichen Doppelpassbesitzer. Wir hören immer wieder
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