BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 138

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geschildert haben, dann wird man entsprechende Konsequenzen ziehen müssen, das ist an sich eine ganz klare Sache.

Allerdings ist die Vollziehung des Staatsbürgerschaftsgesetzes in diesem Bereich Sache der entsprechenden Behörden der Länder, und vieles von dem, was Sie angesprochen haben, betrifft insbesondere die Konsularbehörden, die Sie erwähnt haben, und das ist Sache des Außenamtes. Daher bitte ich um Verständnis: Ich kann Kollegin Mikl-Leitner, so gern ich das auch tue, nur im Rahmen der Kompetenzen vertreten, die sie selbst hat.

Daher kann ich grundsätzlich nur sagen: Wenn es Fälle gibt, dass jemand als öster­reichischer Staatsbürger eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, dann verliert er ex lege die österreichische Staatsbürgerschaft, keine Frage. So ist es im Gesetz vorge­sehen. Die wenigen Ausnahmefälle, in welchen es eine Doppelstaatsbürgerschaft gibt, bedürfen de facto eines Ministerratsbeschlusses. Ich kenne keine anderen Fälle, insofern ist die Rechtslage vollkommen klar.

Die Antworten auf Ihre Dringliche Anfrage liegen Ihnen ja auch schriftlich vor. Ich kann aber gerne kurz auf Fragen eingehen, soweit sie sich auf die Kompetenz der von mir vertretenen Innenministerin beziehen.

So ist etwa zu Frage 2, wie viele türkische Staatsbürger in den letzten 20 Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben, eine klare Antwort möglich: In den letzten 20 Jahren waren es 120 549 türkische Staatsangehörige, denen die österreichi­sche Staatsbürgerschaft verliehen wurde.

Zu den Fragen 4 bis 11, 14, 15, 18 und 19 kann man nur zusammengefasst in dem Sinn antworten, dass es im Rahmen der regelmäßigen Konsularkonsultationen mit der Türkei ein Gespräch am 5. Juli 2014 gegeben hat, das zuständigkeitshalber aber vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres organisiert und geleitet wurde, an dem auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Inneres teilgenommen hat.

Da wurde diese Thematik angesprochen, und, wie gesagt, sie betrifft primär das Außenamt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung der bilateralen außen­politischen Kontakte und konsularischen Angelegenheiten nicht in den Zustän­dig­keitsbereich des BMI fällt, und das ist auch so. Und der Vollzug des Staatsbürger­schaftsrechts liegt nun einmal bei den Ländern. Das ist eben der Grund, weshalb ich natürlich auch nur im Rahmen der Kompetenzen des Innenressorts hier antworten kann.

Im Übrigen kann ich zu den Fragen 12 und 13 nur sagen, es gibt keine bekannten Fälle von denen, die Sie hier angesprochen haben.

In Frage 12 sprechen Sie von Fällen von jungen männlichen Doppelstaatsbürgern, die beim Heimaturlaub Probleme wegen des Militärdienstes bekamen, und fragen, ob das dem BMI bekannt ist. Ich kann nur sagen: Nein, das ist nicht bekannt.

Zur Frage 13, ob dem Ressort, also konkret dem BMI bekannt ist, wie viele Türken mit österreichischer Staatsbürgerschaft ihren Militärdienst in der Türkei versehen, lautet die Antwort: Nein, ist nicht bekannt.

Zu den Fragen 16 und 17 kann man nur noch einmal sagen, dass der Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechts in den Vollzugsbereich der Länder fällt und nicht die Kompe­tenz des BMI betrifft.

Daher kann ich beim besten Willen zu Ihrer Anfrage nicht mehr sagen als das, was ich jetzt ausgeführt habe. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.21

 


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