BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 137

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mente geht, nichts anderes einfällt, als zu rufen: Gott sei Dank sind Sie fertig!, dann sagt das jedenfalls weit mehr über Sie aus als über mich! Das möchte ich Ihnen auch sagen!

Ein Punkt, der wirklich genauer betrachtet werden muss, ist dieser von mir erwähnte politische Auftrag, den die türkischen Konsulate in Österreich offenbar haben. Im Hinblick darauf wünsche ich mir beziehungsweise fordere ich von der österreichischen Bundesregierung politische Aktivitäten. Ich wünsche mir etwa auch, dass mit dem türkischen Botschafter in Österreich einmal deutlich gesprochen wird, um auch über die Rechtslage aufzuklären, denn es kann nicht sein, dass man sich bei einer ähnlichen Debatte, die im Nationalrat geführt wurde, darauf ausgeredet hat, dass man die Kollegen aus dem Ausland, sprich aus der Türkei, ohnedies immer wieder über die österreichische Rechtssituation informiert.

Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein! Wir dürfen uns gerade in dieser Frage nicht auf der Nase herumtanzen lassen, denn das, was in diesem Zusam­menhang geschieht, schaut nach einem institutionellen Missbrauch der österreichi­schen Gesetzeslage aus, und das geht uns alle an, denn da ist die Demokratie in diesem Land gefährdet. Da wird die Demokratie in diesem Land mit Füßen getreten!

Es hat sich bei den letzten Wahlkämpfen und bei den letzten Wahlauseinan­der­set­zungen gezeigt, dass es diesbezüglich immer wieder zumindest Auffälligkeiten gibt. Gerade im Zusammenhang mit dem von mir angesprochenen SPÖ-Kandidaten gibt es immer wieder Hinweise darauf, dass Gruppen von Menschen Wahlkarten beantragen und diese von einer Stelle ausgefüllt werden.

Derartige Vorkommnisse können und wollen wir in unserem Land nicht akzeptieren! Im Hinblick darauf wäre auch die SPÖ – auch wenn sie sich jetzt hier ein bisschen auf den Schlips getreten fühlt – dringend gefordert, das abzustellen. Man sollte wirklich einmal eine Mehrparteienvereinbarung treffen, dass man sich auch mit diesem Aspekt des Wahlrechts auseinandersetzt, denn diesbezüglich geht es – das muss ich Ihnen sagen – in die völlig falsche Richtung in unserem Land. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich darf zunächst Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Brandstetter in Vertretung der Frau Bundesminister für Inneres sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich erteile ihm nun das Wort zur Beantwortung der Anfrage. – Bitte, Herr Minister.

 


16.16.56

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich habe Ihre Ausführungen, Herr Bundesrat Jenewein, jetzt aufmerksam verfolgt. Diese waren sehr breit gestreut. – Ich bin hier, um Frau Innenministerin Mikl-Leitner bei der Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage zu vertreten, die Ihnen allen auch schriftlich vorliegt, und die Fragen sind dort natürlich um einiges enger gefasst als das, was Sie in Ihrem Beitrag jetzt ausgeführt haben.

Zur Rechtslage – um das vorwegzunehmen – ist nicht viel zu sagen. Sie haben natür­lich in einem Punkt völlig Recht, Herr Bundesrat Jenewein: Wenn jemand – und das gilt ganz generell, unabhängig davon, woher er kommt und wer er ist – die österreichische Staatsbürgerschaft hat und eine fremde annimmt, dann verliert er die österreichische Staatsbürgerschaft ex lege. So steht es im Staatsbürgerschaftsgesetz, und daran ist auch nicht zu rütteln, das ist kein Thema. Und wenn es solche Fälle gibt, wie Sie sie


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