BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 155

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Man erfährt ja doch ab und zu ein bisschen etwas. In einer früheren Anfragebeant­wortung, die ungefähr drei Monate vor meiner Anfrage erfolgte, hat es geheißen, die maximalen Kosten betragen 461 270 € monatlich.

Der Herr Bürgermeister Hubner von Vordernberg hat in einer Anfragebeantwortung im Gemeinderat gesagt, die maximalen Kosten sind 469 000 €, derzeit 443 000 €, und in der „ZiB 2“ hat es geheißen, es sind 447 000 €.

Ich weiß also nicht, was tatsächlich stimmt, wie hoch diese Kosten sind. Aber wie auch immer, es ist hier offensichtlich auch der „Zeit im Bild“ ein Fehler unterlaufen, denn sie hat berichtet, dass das ungefähr die Gesamtkosten seien, die dieses Schubhaft­zentrum an laufenden Aufwendungen verursacht.

Das ist aber weit gefehlt, denn zu dieser Summe – bleiben wir jetzt einmal bei den 443 000 €; bei den Summen ist das schon egal – kommt noch etwas dazu. Zur Frage 3 betreffend Hauptmietzins, den das Innenministerium an die BIG zahlt, beläuft sich dieser auf 180 000 € im Monat, die Betriebskosten belaufen sich auf zirka 65 000 €, und die Kosten für die Polizeibeamten, die die hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen – das war die Frage 14 –, belaufen sich auf 165 000 € monatlich.

Wir haben also nach dieser Rechnung Gesamtkosten von 853 000 €. Da ist allerdings noch nicht klar, ob auch die medizinische Betreuung damit abgedeckt ist. Ich habe in der Frage 12 nach den Kosten für die medizinische Betreuung gefragt. Da hat es auch genauso geheißen, das ist outgesourct, das geht uns nichts an.

In der seinerzeitigen Anfragebeantwortung wurde gesagt, dass es da einen Vertrag mit Human Care gäbe. – Jetzt heißt es, davon weiß man nichts. Sind nun konkret die Kosten für die medizinische Versorgung bei der GS4 dabei, oder kommen die noch einmal extra dazu? Wie hoch sind sie? – Das weiß man nicht.

Wenn man das Ganze jetzt, sich aus der Frage 15 ergebend, dass nämlich mit Stich­tag 17. Juni 2014 14 Häftlinge dort untergebracht sind, hochrechnet, so kostet bei die­ser Belegung von 14 Häftlingen ein Häftling ein bisschen etwas über 2 000 € pro Tag.

Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, Herr Minister Brandstetter, dass Sie zwar nicht direkt für diese Haftanstalt zuständig sind, aber möglicherweise haben Sie dann die Vergleichszahlen parat, was in einer Justizvollzugsanstalt ein Häftling am Tag den Steuerzahler kostet. Das wäre noch ein interessanter Vergleich in diesem Zusam­menhang.

Auf die Frage 16, wie viele Personen bisher angehalten wurden – auch wieder Stichtag 17. Juni 2014, das waren 99 Betriebstage seit der ersten Belegung –, heißt es, 50 Personen waren es insgesamt. In den Medien wurde von 81 berichtet. Aber ich weiß nicht, welcher Stand das jetzt ist. Ob das ein aktuellerer Stand ist, kann ich nicht sagen.

Es ergibt sich auch noch eine Unklarheit aus der Beantwortung der Frage nach der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer, die mit 29 Tagen beziffert wurde. Wenn ich diese aber auf die 99 Betriebstage hochrechne, dann käme ich auf eine durchschnittliche Belegung von 15. In Wirklichkeit ist aber bekannt, dass bis vor Kurzem immer unter zehn Schubhäftlinge dort eingesessen sind.

Auch die Antwort auf die Frage 17 nach der Aufschlüsselung, wie viele Familien, wie viele Frauen, wie viele Kinder, ist interessant. Es hat nämlich bei diesen 50 Personen, die zum Stichtag insgesamt dort waren, genau 48 Männer, zwei Frauen, keine Kinder und keine Minderjährigen gegeben.

Zur Erinnerung, was das Ministerium in seinem Bericht, in seinem Vorbericht gesagt hat: 

 


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