BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 158

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­Wie man es macht, ist es falsch: Wenn man es zu klein dimensioniert, kommt sofort die Kritik, man habe nicht vorausschauend gearbeitet. Wenn man etwas vorausschauend macht und mit entsprechenden Kapazitäten rechnet, noch dazu nach noch gar nicht allzu langer Betriebsdauer, dann kommt sofort die Kritik, die Kapazitäten würden nicht ausgeschöpft. Man kann das in Wirklichkeit nicht so genau voraussagen.

Wenn ich heute den Anstaltsleiter in Stein gefragt hätte: Was erwarten Sie denn in den nächsten Tagen und Wochen, wie viele Leute werden denn in der Krankenabteilung sein?, dann hätte er mir mit Recht gesagt: Nicht böse sein, Herr Bundesminister, aber die Frage verstehe ich nicht. Wie soll man das wissen? – Das kann man nicht wirklich vorhersehen.

Folgendes möchte ich schon sagen: Den Fragen, die auch schriftlich so beantwortet wurden, kann ich nichts hinzufügen, außer einer Aktualisierung: Es befinden sich derzeit 22 Personen im Anhaltezentrum, die dort angehalten werden. Das ist der tagesaktuelle Stand, der sich ja täglich auch ändert, ist ja auch völlig normal, keine Frage. Aber der wesentliche Punkt – und da bitte ich schon darum, dass man sich das auch einmal überlegt – ist: Die Schubhaft, um die es hier geht, ist keine Strafhaft, das ist ganz etwas anderes.

Da geht es um die Anhaltung von Personen, die nach fremdenrechtlichen Ge­sichtspunkten ausreisen müssen. Das heißt, ich habe hier ganz andere Kriterien als in Anstalten des Strafvollzugs, und dem muss ich auch Rechnung tragen. Anhaltevollzug ist ganz etwas anderes, muss entsprechend hohen internationalen Standards genü­gen, muss auch entsprechend menschenrechtskonform sein.

Es geht hier um ein modernes Anhaltezentrum, wo man sagen muss, da war Öster­reich in gewisser Weise wegweisend, vorausschauend. Ja, das ist so. Jetzt kommt aber noch etwas dazu – und das ist eigentlich das Einzige, was ich konkret dazu sagen möchte, weil ich es für besonders wichtig halte und weil es so aktuell ist.

Jetzt kann man natürlich fragen: Haben wir das wirklich gebraucht, war das in dieser Qualität notwendig und sinnvoll? – Na ja, da war eben Österreich einmal vielleicht der Zeit voraus, aber Tatsache ist: Jetzt erst, vor wenigen Tagen, am 17. Juli 2014, hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur Unterbringung von Schubhäftlingen gefällt. Er hat entschieden, dass die Verpflichtung, Schubhäftlinge in speziellen Schubhaft­an­stalten unterzubringen, alle Mitgliedstaaten der EU trifft, und zwar unabhängig davon, was jetzt der hier Angehaltene für Wünsche hat. Das heißt konkret – und das war auch Gegenstand dieser Entscheidung des EuGH –: Auch die Einwilligung eines Schub­häftlings, in einer gewöhnlichen Haftanstalt untergebracht zu werden, ist dabei unbe­acht­lich.

Was heißt das? Bitte, ganz aktuelle internationale Judikatur! – Das heißt, man sieht auch hier – etwas, was ich im Strafvollzug ja auch habe und was ich immer wieder beto­nen muss –: Wir unterliegen da einer internationalen Kontrolle. Es gibt hiezu internationales Regelwerk, das auch international mehr oder weniger durch die Judi­katur exekutiert wird. Das muss man auch akzeptieren und anerkennen.

Wir sind hier nicht einfach in einer Situation, in der man sagen kann, da können wir machen, was wir wollen. So ist es nicht. Das Anhaltezentrum Vordernberg ist eine hochmoderne Institution, die den modernsten und neuesten Ansprüchen genügt, wenn man so will, und war insoweit auch seiner Zeit voraus. Aber wie man sieht, gibt die aktuelle Judikatur auf europäischer Ebene, die ja für uns verpflichtend ist, dem Konzept durchaus recht. So gesehen, muss ich sagen, sind eigentlich alle Argumente, die Sie vorgebracht haben, aus meiner Sicht auch durchaus zufriedenstellend beantwortet.

 


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