BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 159

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Es ist eine Einrichtung, die, wie gesagt, den letzten und modernsten Standards international genügt. Das ist ja auch letztlich das, was wir uns überall vor Augen halten müssen. Unsere Anstalten, in denen wir Menschen anhalten müssen auf rechtlicher Grundlage, müssen internationalen Standards genügen. Was Vordernberg betrifft, ist das in höchstem Maße gelungen. In anderen Bereichen, für die ich zuständig bin – über die reden wir ein anderes Mal –, liegt da noch viel Arbeit vor uns. Aber insgesamt kann ich nur sagen, dass abgesehen von dieser Aktualisierung, was die Zahl der dort angehaltenen Personen betrifft, meines Erachtens alle Fragen entsprechend beant­wortet wurden.

Ein weiterer Punkt, weil Sie auch etwas länger darüber gesprochen haben, ist, dass man bestimmte Aufgabengebiete auslagert, sie letztlich auch im Rahmen von Pau­schalverträgen so regelt, dass es einen Pauschalbetrag gibt, im konkreten Fall für die Gemeinde, die sich dann um alles andere kümmert. Das ist eine durchaus normale Vorgangsweise und letztlich auch etwas, was oft gefordert wird: Machen wir doch moderne Regelungen, lagern wir Dinge doch aus, arbeiten wir möglichst mit privat­wirtschaftlichen Instrumentarien! – Wenn es dann geschieht, ist es auch wieder ein Gegenstand von Kritik.

Ich glaube, alles in allem muss man schon sagen, dass dieses Anhaltezentrum – wie gesagt, eines der modernsten in Europa – wirklich richtungsweisend etwas ist, was sich jedenfalls bis jetzt bewährt hat. Es ist noch nicht so lange in Betrieb, dass man sagen kann, die Kapazität wird nie ausgeschöpft werden. Niemand von uns kann wissen, wann wirklich der Zeitpunkt kommt, an dem vielleicht sogar Vordernberg – ich wünsche es mir nicht – an seine Kapazitätsgrenze gelangt.

Das Zweite möchte ich nur erwähnen, es hat mit dem Thema und mit der Frage eigentlich gar nichts zu tun. Aber weil Sie es erwähnt haben und weil ich mich hier schon auch verpflichtet fühle, auf alles zu antworten, kurz zu dem, was Kollegin Mikl-Leitner betrifft: Ich meine, wir haben – Sie haben es ja angesprochen – die Verträge zwischen Bund und Ländern bezüglich der Zurverfügungstellung von Plätzen für Asylwerber entsprechend bestimmten Quoten. Ich glaube, da genügt ein Hinweis, und da sind wir uns ja wohl alle einig: Wenn diese Verpflichtungen von beiden Seiten hun­dertprozentig erfüllt werden würden, dann hätten wir kein Problem. Weil das aber nicht so ist, hat Kollegin Mikl-Leitner ein Problem. Da muss man schon einmal klar sagen, wo die Ursache und der Grund für dieses Problem liegt. – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.42


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Köberl. Ich erteile es ihm.

 


17.42.57

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! 17.43 Uhr, eingeschoben nach dem Tagesordnungspunkt 11 von insgesamt 30 der heutigen Sitzung – ich bemühe mich in meinem Beitrag, auf das Wesentliche zu kommen.

Mir geht es schon um etwas Grundsätzliches. Die Möglichkeit, eine Debatte über eine Anfragebeantwortung abzuhalten, ist ein legitimes Mittel. Ich habe aber persönlich den Zugang, dass man diese Vorgangsweise wählt, wenn Fakten fehlerhaft, wesentlich unvollständig oder grundsätzlich erklärungsbedürftig sind. (Bundesrat Krusche: Ja, habe ich aufgelistet!) Das habe ich in diesem Fall nicht vorgefunden. (Bundesrat Krusche: Ich weiß noch immer nicht, wer die medizinische Betreuung macht!) Ich vermute auch deswegen, Herr Kollege Krusche – und gehen wir vielleicht gemeinsam ein bisschen in die Geschichte dieses Anhaltezentrums zurück –, dass es doch auch


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