BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 157

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Problematik ist natürlich auf der anderen Seite noch, dass in der Stadt Leoben die Polizei unterbesetzt ist und kaum mehr ihren Aufgaben, nämlich für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, nachkommen kann, weil die Beamten alle in Vordernberg sind und derzeit schon einen Unterstand von sieben Polizisten haben, und weitere fünf warten nur darauf, dass sie nach Vordernberg kommen, die dann aber noch zusätzlich durch die Aufgriffe in den Zügen belastet sind.

Mir ist auch nicht ganz klar aus dieser 15a-Vereinbarung, die es ja zwischen Bund und Ländern gibt, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in den Ländern – das kommt so heraus – ausnahmsweise auch direkt vom Ministerium gemacht werden kann. Heißt das jetzt, so wie die Frau Minister – vor drei Tagen ist das in der „Kleinen Zeitung“ gestanden – gesagt hat, sie wird Quartiere in den Bundesländern suchen, nämlich in jenen, welche die Quote nicht erfüllen? Das ist also eine gefährliche Drohung und steht in gewissem Widerspruch mit anderen Vereinbarungen im Rahmen dieser Artikel-15a-Vereinbarung, nämlich dass das nicht über die Köpfe der Länder hinweg zu geschehen hat.

So war auch diese Anfragebeantwortung in vielen Punkten sehr kryptisch. Deswegen haben wir sie heute hier behandelt. Ich glaube, das ist ein Thema, das die Menschen sehr wohl interessiert. (Beifall bei der FPÖ.)

17.34


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desminister Dr. Brandstetter. Ich erteile es ihm.

 


17.35.06

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren Bundesräte! Was diese Thematik betrifft, habe ich natürlich schon gewisse Erfahrungen und Vergleichswerte aus den Justizanstalten aufzuweisen. Ich möchte nur auf eines hinweisen, nämlich gerade deshalb möchte ich darauf hinweisen: Es war zuletzt in Bezug auf Vordernberg die Rede von einer Haftanstalt, das hat der Kollege wörtlich so formuliert.

Da muss man aufpassen, das ist es eben gerade nicht. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied von den Rechtsgrundlagen her. Das ist eben gerade keine Haftanstalt und muss daher ganz anderen … (Bundesrat Krusche – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: „Schubhaftzentrum Vordernberg“! Das ist ein Papier des BMI!) – Ja, aber es ist keine Haftanstalt. Eine Haftanstalt im Bereich des Strafvollzugs schaut ganz anders aus und hat andere Rechtsgrundlagen. Ich komme gleich darauf zurück, aber der Vergleich da oder dort ist schon sinnvoll und macht auch sicher.

Konkretes Beispiel: Ich war heute Vormittag wieder in der Strafanstalt Stein, um mit dem sehr engagierten und tüchtigen Anstaltsleiter gemeinsam zu überlegen, wie wir das Beschäftigungsmaß der Insassen in den Werkstätten und in den Betrieben möglichst hoch halten können.

Das war ein sehr konstruktives Gespräch. Da haben wir gute Lösungen gefunden. Bei dieser Gelegenheit sagt er mir – das ist jetzt der Punkt, auf den ich kommen möchte –: Zufälligerweise ist heute in unserer Krankenabteilung niemand, sie ist momentan nicht belegt, weil niemand krank ist und niemand sie braucht.

Wenn ich jetzt Ihrer Logik folge, Herr Kollege Krusche: Deshalb, weil die Kranken­anstalt nicht belegt ist, vielleicht ein paar Tage oder Wochen nicht belegt ist, kann ich auch nicht daraus schließen, wir brauchen keine. – Natürlich brauchen wir sie, aber momentan ist sie nicht belegt. Und das Anhaltezentrum Vordernberg beruht auf einer Planung, in der man mit knapp über 200 Insassen gerechnet hat.

 


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