nicht für gut halten, aber auch nicht für sinnvoll und zweckmäßig im Sinne der Bevölkerung.
Die wichtige Frage ist daher nicht, wie bringe ich die Flüchtlinge am besten in Umlauf, sondern: Wie minimiere ich den Zulauf der Flüchtlinge nach Österreich? Da gibt es drei Punkte, die wesentlich sind und die ich hier noch einmal festhalten möchte. Das Asylrecht ist ein temporäres Recht auf Schutz für eine bestimmte Zeit. Es ist ein wichtiges Recht. Österreich hat eine jahrzehntelange gute Tradition, Flüchtlinge aufzunehmen. Wir haben in der Vergangenheit oft bewiesen, dass wir bereit sind, in schwierigen Situationen Flüchtlinge bei uns aufzunehmen, aber momentan ist es doch so, dass dieses Recht von vielen Asylsuchenden missbraucht wird. Wenn ich mir anschaue, dass im vergangenen Jahr drei Viertel aller Asylanträge negativ beschieden wurden und dass die überwiegende Anzahl aller Asylansuchen darauf abzielte … (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) – Warten Sie, Frau Präsidentin! Lassen Sie mich einmal reden! – Dass also die überwiegende Anzahl der Asylansuchen nicht darauf ausgerichtet ist, das Asylrecht in Anspruch zu nehmen, sondern einen wirtschaftlichen Vorteil durch einen neuen Lebensabschnitt hier in Österreich zu erlangen, dann ist das ein falscher Ansatz. Das gehört korrigiert. (Bundesrat Kneifel: Die gehören alle abgeschoben!)
Genau! Darum haben wir auch fast keine bei uns in Österreich, Kollege Kneifel! Lesen Sie den Asylbericht des Innenministeriums! Dort steht ganz genau, wie viele wir haben und wie viele wir tatsächlich wieder „angebracht“ haben. (Präsidentin Blatnik übernimmt wieder den Vorsitz.)
Der zweite wesentliche Punkt, den es festzuhalten gilt, ist eine restriktive Einhaltung des Dublin II-Abkommens. Das Dublin II-Abkommen – nur eine kurze Erläuterung – besagt, dass jener EU-Staat, in dem der Asylsuchende das erste Mal Grund und Boden der EU betreten hat, für die Abwicklung des Verfahrens zuständig ist, sodass jemand, der durchgereist ist, wieder dorthin zurückgeschoben werden kann. (Ruf bei der ÖVP: Wir reden aber von Vordernberg!)
Momentan ist es gelebte Praxis, dass dieses Dublin II-Abkommen in Österreich fast nicht umgesetzt wird. Es ist so, dass eigentlich der Logik halber, da wir ja durchwegs von EU-Staaten umgeben sind – jetzt einmal die Schweiz und Liechtenstein ausgenommen –, ein Asylsuchender nur auf dem Wasserweg oder per Flugzeug nach Österreich gelangen kann. Genau das Gegenteil ist der Fall! Die meisten kommen auf dem Landweg. Umso verwunderlicher ist es, dass die dann bei uns landen und nicht zurückgeschickt werden. Daher fordere ich ein, dass seitens der Bundesregierung dieses Dublin II-Abkommen effizient umgesetzt wird.
Der dritte Punkt, der wichtig und notwendig ist, ist eine zügigere administrative Abwicklung der Asylansuchen. Wir wissen, dass wir eine Menge an Altlasten vom alten Bundesasylgerichtshof mitgenommen haben. Mit der neuen Bundesgerichtsbarkeit und auch mit dem neuen Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl ist doch ein Lichtschimmer am Horizont erkennbar.
Herr Bundesminister! Als Vertreter der Innenministerin fordere ich Sie auf, nachhaltig darauf hinzuwirken, dass möglichst alle Ressourcen der Bundesgerichtsbarkeit ausgeschöpft werden, damit auch etwas weitergeht im Sinne einer effizienteren Flüchtlingspolitik, einer effizienteren Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen und vor allem aber auch in der faktischen Umsetzung, sodass zwar diejenigen, die Recht auf Asyl brauchen, das auch bekommen, aber die vielen anderen, die nur den wirtschaftlichen Vorteil in Österreich suchen, wieder zurückgeschickt werden. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Kollege, nicht nervös werden! Ich bin gleich fertig. – Wieder in ihr Heimatland,
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