Wenn man gegen den Ausbau von Ökostrom ist, wenn man gegen Energieeffizienzmaßnahmen und dadurch auch gegen die Energiewende insgesamt ist, dann soll man es bitte einfach klar sagen.
Aber genug der Einleitung, kommen wir zu den Fakten, nur ganz allgemein. Die Steigerung der Energieeffizienz ist wohl unbestritten eine der wichtigsten Herausforderungen, die wir für eine zukünftige und nachhaltige Energieversorgung haben, und damit auch für eine erfolgreiche Energiewende, die wir, glaube ich, alle wollen, und über die du gesagt hast, dass das für dich ein wichtiger Punkt ist. Ohne Energieeffizienz wird das wohl schwer möglich sein.
Mit diesem Energieeffizienzgesetz setzt Österreich die entsprechenden EU-Vorgaben beziehungsweise EU-Richtlinien um, auch um beispielsweise Strafzahlungen zu vermeiden. Es gibt dazu Fristen, die man einhalten muss. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) Mit diesem Gesetz wird Österreich diesen Anforderungen gerecht. Man berücksichtigt auch die Kritik der Wirtschaft, die Kritik der Energieversorger. Da wurde, wie gesagt, auch einiges im Begutachtungsverfahren geändert.
Die Energieeffizienz ist eine der kostengünstigsten Optionen, die wir für Treibhausgasminimierungen und andere Dinge haben. Wenn wir da nichts tun, dann lassen wir Chancen liegen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wir werden mit diesem Gesetz auch die Abhängigkeit von Energieimporten deutlich reduzieren. Auch das ist ein wichtiges Ziel, das wir durch dieses Gesetz erreichen wollen. Diese vermiedenen Importkosten können wir für Investitionen nutzen, die der Volkswirtschaft zugutekommen, für lokale Wertschöpfung, um Arbeitsplätze zu schaffen. Gerade in der jetzigen Zeit mit der Russland-Ukraine-Krise müssen wir diese Abhängigkeit von den Energieimporten dringend reduzieren.
Im Energieeffizienzgesetz – und auch das hat nicht ganz gestimmt – werden nicht nur Maßnahmenverpflichtungen dargestellt, sondern es ist ein Bündel von Maßnahmen, die hier greifen, um die Energieeffizienz eben zu steigern. Dazu gehören auch strategische Maßnahmen, die im Gesetz vorgesehen sind.
Es sind Maßnahmenverpflichtungen für die Energielieferanten dabei, das stimmt. Aber auch da wurden Erleichterungen für die Energieversorger – darauf komme ich noch – in einem Punkt geschaffen. Es sind auch Energiemanagementsysteme und Energieaudits vorgesehen. Also ein Bündel von Maßnahmen, die in diesem Energieeffizienzgesetz vorkommen.
Es steht immer wieder die Behauptung im Raum, dass die Energieversorger künftig gezwungen werden, weniger Energie zu verkaufen. Das ist natürlich eine totale Fehleinschätzung. Vielmehr sind sie als kundennaher Dienstleister angehalten, Aktionen zu setzen, die sie – weil du die Illwerke VKW genannt hast – zum Teil schon machen.
Diese Maßnahmen aus der Vergangenheit werden zu einem großen Teil auch angerechnet. Also ich weiß nicht, ob du in den letzten Tagen mit Vertretern der Illwerke VKW gesprochen hast, ich schon. Vor zwei Monaten waren sie mit diesem Gesetz natürlich nicht zufrieden, aber jetzt hat sich da so vieles geändert, es sind viele Änderungen erfolgt. Diese Servicedienstleistungen, die die Energieversorger aufgebaut haben, das alles fließt in dieses Energieeffizienzgesetz auch ein.
Ein wichtiger Punkt, eine zentrale Verbesserung für die Energieversorger ist die schuldbefreiende Ausgleichszahlung. Das ist keine Strafzahlung, sondern schuldbefreiend. Und diese Mittel von den Ausgleichszahlungen werden dann wieder zweckgebunden für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt. Ich gehe jetzt nicht mehr darauf ein, aber es gibt Hunderte Argumente, die deinem Antrag widersprechen.
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