BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 171

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Ich möchte – und das ist mir wichtig – zum Abschluss auf das Thema Kompetenz­deckungsklausel eingehen. Das ist natürlich eine eher heiklere Frage. Es ist auch nicht unbedingt ein Feiertag, wenn der Bund Kompetenzen an sich zieht, die er nicht unbe­dingt braucht, überhaupt keine Frage.

Ich möchte auch im Namen unserer Fraktion klar festhalten, dass solche dynamischen Kompetenzdeckungsklauseln nicht erwünscht sind. Das soll jetzt hier nicht zur Dauereinrichtung werden. Mit diesem Thema wird sich deshalb auch die nächste Landeshauptleutekonferenz befassen.

Dieser Punkt gibt uns wieder einmal die Möglichkeit, über die Kompetenzen des Bun­des­rates zu reden, und ich möchte das auch zum Anlass nehmen, eine Forderung von uns zu wiederholen: Wenn wir hier zum Beispiel ein Teileinspruchsrecht oder ein Teilzustimmungsrecht hätten, könnte man heute anders agieren. Also diese Forderung des Teileinspruchsrechtes, des Teilzustimmungsrechtes ist unbedingt aktuell und sollte in einer Bundesratsreform auch wieder diskutiert werden. Das zeigt uns auch dieses Gesetz heute.

Klar ist für uns aber auch – und das ist auch in den Stellungnahmen der Länder, insbe­sondere in der Tiroler Stellungnahme klar ausgedrückt worden –, dass grundlegende Änderungen dieses Gesetzes, also systematische Änderungen, aber auch inhaltliche Änderungen, die über den jetzt vorgegebenen Rahmen hinausgehen, jedenfalls zu einer neuen Absicherung durch eine auch neu zu beschließende Kompetenzdeckungs­klausel führen. Das ist in der verfassungsrechtlichen Judikatur und auch in der Literatur begründet.

Aber man muss auch bei dieser Kompetenzdeckungsklausel die Kirche im Dorf lassen. Es wurde nämlich in den Erläuterungen klargestellt, dass nicht in einem unzu­reichen­den Maße in Länderkompetenzen eingegriffen wird, und es kann kein Eingriff in Kom­petenztatbestände erfolgen. Das ist eigentlich auch die Antwort auf die Frage, die du hier am Schluss gestellt hast:

Es kann kein Eingriff in Kompetenztatbestände erfolgen, die von diesem Gesetz nicht direkt berührt sind. In die Bereiche Raumordnung und Bauwesen wird also nicht eingegriffen. Das ist klargestellt und ist auch in den Erläuterungen dezidiert erwähnt. Aber auch da sind die Erläuterungen in den letzten zwei Monaten entstanden und das hätte man vielleicht auch in deinem Antrag, liebe Kollegin Michalke, berücksichtigen müssen.

Zusammengefasst ist dieses Gesetz aus meiner Sicht ein sehr guter Kompromiss, der auch eine richtungsweisende Systemänderung mit sich bringt. Die Energieeffizienz ist das wichtigste Kraftwerk, das wir in der Zukunft haben. Wir brauchen dringend eine signifikante Steigerung in diesem Bereich, um die Energiewende zu schaffen, und das natürlich gemeinsam mit Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.29


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Taucher. Ich erteile es ihm.

 


18.30.18

Bundesrat Mag. Josef Taucher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat gesagt: Energieeffizienz ist das Kraftwerk der Zukunft. Ich glaube, wir sollten alle im Sinne der Energiesuffizienz ein bisschen bescheidener leben und vielleicht zu Hause die auf Standby geschalteten Geräte ganz ausschalten.

 


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