BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 169

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Der gegenständliche Gesetzesbeschluss ist aber auch in technischer Hinsicht kritik­würdig, weil die generelle Außerkraftsetzung der Kompetenzverteilung des B-VG aber auch die Verpflichtung künftiger Bundesregierungen zu Gesetzesinitiativen zumindest unüblich und daher speziell aus der Perspektive von Ländervertretern inakzeptabel sind.“

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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.19


Präsidentin Ana Blatnik: Der von den Bundesräten Michalke, Kolleginnen und Kolle­gen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


18.19.45

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg)|: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei allem Verständnis, Conny Michalke, für deinem Wahlkampmodus, den du mittlerweile eingelegt hast, auch in der medialen Öffentlichkeit in Vorarlberg, die Länderkammer war immer dafür bekannt, auch etwas Sachlichkeit walten zu lassen. Was du hier machst, Conny, ist wirklich, so schätze ich das ein, wahlkampfbedingter Populismus. Man muss wissen, Kollegin Conny Michalke kandidiert ja auch an vorderster Front bei den Landtags­wahlen in Vorarlberg.

Es beginnt dieser Populismus damit, Conny, dass du mit einer Stellungnahme des Landes Vorarlberg argumentierst, die vom 26. Mai dieses Jahres stammt, das war der Begutachtungsentwurf. Es haben sich aber in der Zeit vom 26. Mai bis heute unzählige Dinge geändert. Es wurden intensive Verhandlungen geführt, sodass es auch zu einer massiven Verbesserung für die Wirtschaft, für die Energieversorger und für die Bevöl­kerung insgesamt gekommen ist. Das muss man wissen.

Daher würde ich dir wirklich empfehlen, auch in Zeiten der Wahlauseinandersetzungen diese inhaltlichen Dinge anzuschauen, vielleicht auch die Dokumente und Gesetzes­vorschläge, die dann wirklich eingebracht worden sind, im Detail zu lesen.

Es sind nämlich verschiedene Argumente in deinem Antrag dabei, die so einfach nicht stimmen. Beispielsweise § 19 KWK-Gesetz, das ist keine Verfassungsbestimmung mehr, wie du schreibst. Und so sind viele weitere Punkte dabei! Ich gehe jetzt gar nicht so ins Detail, weil, wenn man es durchgeht, ein Punkt nach dem anderen nicht mehr so beschlossen werden, wie du glaubst.

Das gilt auch für deine Argumente zur Vorarlberger Stellungnahme. Da sind so viele Gespräche geführt und so viele Änderungen durchgesetzt worden, dass das mit deinem Antrag einfach nicht mehr zusammenpasst. Das kannst du auch die zuständigen Beamten des Ministeriums, die da hinten sind, gerne im Detail fragen. Aber wie gesagt, auf diese Details und auf diese Diskussion möchte ich mich eigentlich gar nicht einlassen.

Was das KWK-Gesetz und die Argumentation betrifft, ist es interessant, dass du schreibst, man solle mehr in den Ausbau von Ökostrom investieren, auf der anderen Seite werden aber dieses Ökostromgesetz und der Ausbau der erneuerbaren Energie abgelehnt. Also, das passt einfach alles nicht zusammen.

 


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