Die neue Schuleingangsphase sieht vor, dass Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen – wenn es sie gibt – mit Volksschullehrerinnen und Volksschullehrern im letzten Kindergartenjahr und in den ersten zwei Klassen der Volksschule besser und enger zusammenarbeiten, zum Wohle unserer Kinder, damit für unsere Kinder beim Eintritt in die Volksschule mehr Sicherheit gegeben ist, damit sie in der ersten Klasse Volksschule mehr Vertrauen haben und Ängste sowie Unsicherheiten wegfallen, die natürlich bei den Kindern vorhanden sind und die manchmal im ersten Schuljahr sehr hinderlich sind.
Neugierde und Vorfreude auf den Schulbeginn, auf den Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt werden dadurch gefördert. Das ist auch äußerst positiv. Für Eltern bringt diese neue Schuleingangsphase mehr Informationen – mehr Informationen darüber, was es in der Schule geben wird, wie die Betreuung der Kinder aussehen wird. Die Eltern werden in die Kriterien, in den Werdegang in der ersten Volksschulklasse eingebunden und bekommen auch leistungsbezogene Beurteilungen – Beurteilungen, die konkrete Rückmeldungen betreffend die Stärken und Schwächen ihrer Kinder geben.
Die KindergartenpädagogInnen – das habe ich am Anfang schon gesagt – können jetzt wirklich die Bildungsbiographie der Kinder von Anfang an mitschreiben. Von Anfang an sind sie dabei, wenn möglich, den Kindern den besten Weg für die Bildung zu eröffnen.
Für die Lehrerinnen und Lehrer, die hier aktiv dabei sind, ist es sehr positiv, wenn sie die Kinder, die sie in der ersten Klasse unterrichten werden, schon ein Jahr früher kennenlernen, wenn sie schon ein Jahr früher wissen, wo die Stärken und Schwächen dieser Kinder liegen, denn dann können sie den Unterricht auch an den Bedürfnissen der Kinder orientieren und danach ausrichten, was sehr wichtig ist.
Ich möchte noch einen Punkt hinzufügen. Ich bin Bürgermeisterin einer, zugegeben, sehr kleinen, aber sehr schönen Gemeinde. Wir haben seit vier Jahren einen pädagogischen Jour fixe eingerichtet. „Pädagogischer Jour fixe“ heißt, dass die Kindergartenleiterin, die Volksschuldirektorin und ich als Bürgermeisterin uns einmal im Monat zusammensetzen und darüber beraten, wie die Arbeit für unsere Kinder am besten geleistet werden kann.
Ein Beispiel, das gerade aktuell ist: Wir haben in Hirm den „Kulturpfad“, eine Kultureinrichtung, neu eingesetzt. Da sind der Kindergarten und die Volksschule aktiv dabei. Der Vorteil sowohl für die Volksschuldirektorin als auch für die Kindergartenpädagogin und für mich als Bürgermeisterin ist, dass die Kinder aktiv am Gemeindeleben teilnehmen können, das heißt, sie sind von Anfang an darin eingebunden und sehen, was es heißt, in der Gemeinde zu leben, der Gemeinde etwas zu geben, aber auch etwas von der Gemeinde zu bekommen. Für die PädagogInnen ist es gut, dass der Informationsfluss gegeben ist. Bei ihrer Arbeit ist es auch sehr wichtig, zu erfahren, ob in der Nachmittagsbetreuung Kinder eine bessere Förderung brauchen, ob von der Schule zu viel oder zu wenig Aufgabe gegeben wurde oder Ähnliches – da gibt es immer eine direkte Rückmeldung.
Mit diesem Gesetz haben wir es jetzt geschafft, dass diese Arbeit in der Gemeindestube, so, wie ich sie bis jetzt gemacht habe, auch laut Verfassung möglich ist, dass es laut Verfassung möglich ist, dass die Volksschullehrerin in den Kindergarten geht, denn das war bis jetzt nicht so. Rein formell gesehen wäre es ein Verfassungsbruch gewesen, wären die LehrerInnen in den Kindergarten gegangen und hätten geschaut, wie es den Kindern dort geht.
Ein Schulstart ist für die Eltern immer sehr schwierig, nicht nur deshalb, weil es darum geht, ihren Kindern den besten Bildungsweg zu ebnen, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Finanziell ist der Schulstart für sehr, sehr viele Familien eine schwierige Sache. Im Burgenland gibt es daher ein Schulstartgeld. Die Eltern bekommen 100 €, wenn ihr Kind in die erste Klasse Volksschule kommt.
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