besondere die Einzelbetriebsprämie, während 51 Prozent auf die zweite Säule „ländliche Entwicklung“ entfallen und der Rest in der Höhe von 14 Prozent auf die sonstigen Maßnahmen, die insbesondere von den Bundesländern aufgebracht werden.
Die Mittel des Agrarbudgets insgesamt werden heute zu 60 Prozent von der Europäischen Union und zu 40 Prozent aus nationalen Mitteln aufgebracht, wobei die Finanzierung der nationalen Mittel, wie Sie wissen, von Bund und Ländern gemeinsam vorgenommen wird.
Die § 7-Kommission, die bei der Erstellung des Grünen Berichts mitarbeitet, hat wieder neun Empfehlungen an den Bundesminister beschlossen. Das ist ein deutliches Signal der Kommission und zeigt sehr klar auch die konstruktive Rolle der § 7-Kommission, in die ja auch die im Parlament vertretenen Parteien entsandt sind.
Mein Dank gilt aber auch an dieser Stelle den Bäuerinnen und Bauern, die jedes Jahr ihre Einkommensergebnisse für den Grünen Bericht zur Verfügung stellen. Weiters möchte ich mich vor allem auch bei den Mitgliedern und Experten der § 7-Kommission bedanken sowie bei meinen Beamtinnen und Beamten meines Ressorts für die gelungene Arbeit. Hier ist nämlich tatsächlich mit weniger Ressourcen mehr geleistet worden.
Frau Bundesrat Schreyer! Ich finde es sehr bedauerlich, dass meine Tiroler Grünen sich von dieser konstruktiven Mitarbeit verabschieden, denn die Grünen waren nämlich an der Erstellung der Maßnahmenempfehlungen maßgeblich mitbeteiligt. (Ah-Rufe bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Schreyer.) Deswegen ist es für mich nicht verständlich, dass sich die Grünen jetzt von diesem Bericht, den sie miterstellt und miterarbeitet haben, distanzieren. Das ist sehr bedauerlich, insbesondere deshalb, weil die Grünen in meiner Heimatregion Tirol an der Regierung sind. Aber das muss man sich merken! (Beifall bei der ÖVP.)
In den Maßnahmen 2015 sind die neuen Rahmenbedingungen für die erste und zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik beschrieben. 2015 ist ja das erste Jahr, in dem die neuen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik in Kraft treten. Sie haben ja hier im Bundesrat die Novelle zum Marktordnungsgesetz zeitgerecht vor dem Sommer beschlossen, sodass die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 1. Jänner 2015 möglich sein wird.
Mit dem Abschluss der Verhandlungen zum EU-Budget und der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden die Weichen für Europas Landwirtschaft bis 2020 gestellt. Es ist trotz leichter Einbußen beim Budget gelungen, insgesamt die Beschlüsse so zu gestalten, dass sie Österreich entgegenkommen. Das ist wichtig, weil das eine solide Grundlage für die Rahmenbedingungen für die nächste Programmperiode bis einschließlich 2020 beinhaltet. Auch hier, und das ist die gute Botschaft, ist es gelungen, dass wir im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, eben der ländlichen Entwicklung, auch in der kommenden Periode Nettoempfänger sein werden, da wir mehr als 4 Prozent aus dem ELER bekommen, in den wir nach unserem Budgetanteil etwa 2 Prozent hineinzahlen.
Die Bereitstellung der für die positive Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft notwendigen Mittel ist nach wie vor die wesentliche Kernvoraussetzung dafür, dass wir für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern Rahmenbedingungen schaffen, die der Wertschätzung der allgemeinen Gesellschaft für diesen wichtigen Sektor unserer Volkswirtschaft entsprechen.
Lassen Sie mich auch noch auf einige sehr aktuelle Themen eingehen, die im Zuge der Debatte angesprochen wurden. Das sind wesentliche Weichenstellungen, die wir jetzt treffen müssen. Es wurde die Frage des Vollzugs des AMS angesprochen. Dass hier Nebenerwerbsbauern herausfallen sollen, ist nicht zu akzeptieren. Wir haben das auch
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