BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 69

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pflichtung wahr, an der weltweiten Durchsetzung menschenrechtlicher Standards mit­zuwirken. Wenn man hier von Erfolgen berichtet, so muss auch mit bedacht werden, dass ein Gutteil der positiven Arbeit der Volksanwaltschaft und auch dem Menschen­rechtsbeirat zuzurechnen ist.

Im Berichtsjahr besuchten die ExpertInnenkommissionen 465 öffentliche und private Einrichtungen, in denen Menschen angehalten wurden. Bei 65 Kontrollen beobachtete die Kommission die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive, insbesondere bei Abschiebungen und Demonstrationen. Die Kontrollen er­folgten in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu ge­winnen.

Der Bedarf an nachprüfender Kontrolle hat im Berichtsjahr weiter zugenommen. 19 200 Beschwerden langten ein. Allein gegenüber dem Jahr 2012 ist die Anzahl der Beschwerden um ein Viertel, um über 4 000 Fälle, gestiegen. Bei rund 4 000 Be­schwerden war die Volksanwaltschaft allerdings nicht direkt der richtige Adressat, aber selbst im Fall der Unzuständigkeit unterstützt die Volksanwaltschaft mit Beratung und Information. Die Volksanwaltschaft legt großen Wert darauf, dass auch Bürgerinnen und Bürger, die sich fälschlicherweise an die Volksanwaltschaft wenden, mit einem Mindestmaß an Aufklärung rechnen können.

Im Unterschied zu den Vorjahren betreffen die meisten Beschwerden, wie gesagt, nicht mehr den Sozialbereich, sondern den Bereich innere Sicherheit. Zurückzuführen ist das auf die hohen Zuwächse bei fremden- und asylrechtlichen Beschwerden, an zwei­ter Stelle liegen die Beschwerden in sozialen Belangen. Diese Anzahl der Beschwer­den hat sich gegenüber dem Vorjahr zwar kaum verändert, pendelt aber auf sehr ho­hem Niveau.

Mit Juli 2012 wurde die Kompetenz der Volksanwaltschaft maßgeblich erweitert. Die Volksanwaltschaft hat nunmehr auch den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhal­tung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern.

Zu diesen Kontrolltätigkeiten zählt zum Beispiel die Kontrolle von Justizanstalten, Al­ten- und Pflegeheimen, psychiatrischen Anstalten und Krisenzentren. Darüber hinaus kontrolliert sie Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch hintanzuhalten. Die Volksanwaltschaft bezie­hungsweise die von ihr eingesetzten Kommissionen beobachten und überprüfen auch die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive. Die Prü­fungstätigkeit der Volksanwaltschaft bezieht sich auf die gesamte öffentliche Verwal­tung, also auf Behörden und Dienststellen, die mit dem Vollzug der Bundesgesetze be­traut sind.

Insgesamt leitete die Volksanwaltschaft 5 100 Prüfverfahren in der Bundesverwaltung ein, was einer Steigerung um 13 Prozent gegenüber 2012 entspricht.

Im Bereich innere Sicherheit, wo die Volksanwaltschaft über 1 400 Beschwerden zu ei­nem Prüfverfahren geführt hat, bedeutet dies auch, dass in diesem Bereich eine Zu­nahme von 27 Prozent gegenüber dem Jahr 2012 zu verzeichnen war. Ich bin der Mei­nung, dass, wenn es um das Thema innere Sicherheit geht, auch ein Hinweis auf die aktuelle Situation sehr wichtig ist, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der öffentlichen Meinung, die derzeit vorherrscht, und der Diskussion, die über Erstaufnah­mezentren geführt wird, und dem Zuweisen von Schuld für diese Missstände dürfen wir auf eines nicht vergessen: dass die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind, immer weniger Ressourcen zur Verfügung haben, gleichzeitig aber mit einer ungleich höheren Aufgabendichte konfrontiert sind, was natürlich dazu führt, dass die Kolleginnen und Kollegen mittlerweile mit dieser Situation auch überfordert sind. Daher würde es den zuständigen Stellen sehr gut tun, sich den Ratschlägen der Volksanwalt­schaft anzuschließen und die Situation vor allem auch im Asylbereich zu verbessern.

 


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