BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 70

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An zweiter Stelle stehen im Bericht der Volksanwaltschaft die Prüfverfahren im Sozial­bereich. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Beschwerden in diesem Bereich zwar beinahe gleich geblieben, aber die Schwerpunkte betreffen insbesondere Mängel bei der Pflegegeldeinstufung sowie Probleme bei der Pensionszuerkennung und vor al­lem auch beim Arbeitslosengeld. Anhaltend hoch ist das Beschwerdeaufkommen auch in Behindertenangelegenheiten. Probleme bei der Zuerkennung von Sozialleistungen betreffen vor allem die Ärmsten unserer Bevölkerung, also auch viele Menschen, die existenziell sehr, sehr an der Kippe stehen und die von derartigen Problemen natürlich sehr, sehr stark betroffen sind.

Die meisten Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene betreffen die Jugendwohl­fahrt und die Mindestsicherung. Der Anstieg ist hier auch darauf zurückzuführen, dass immer weniger im Börserl bleibt und die Menschen in Österreich immer weniger zur Verfügung haben. Die Einkommen halten nicht mehr Schritt mit den Lebenshaltungs­kosten und mit den Teuerungsraten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es würde allen sehr gut tun, den Bericht der Volksanwaltschaft genau zu lesen und zu studieren. Viele Punkte, die sich in diesem Bericht auf das Jahr 2013 beziehen, sind aktueller denn je. Daher nehmen wir diesen Bericht sehr, sehr gerne zur Kenntnis, und wir tun dies auch dadurch, dass wir in unserer Arbeit tagtäglich auch darauf hinweisen, wo in Österreich Missstände auftreten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

12.23


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


12.23.58

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Volksanwältin! Herzlich willkommen im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Ja, Herr Kollege Rene Pfister, 300 Seiten umfasst der Bericht der Volksanwalt­schaft. Wir haben ihn aufmerksam gelesen – ich gehe davon aus, alle anderen Bun­desrätinnen und Bundesräte selbstverständlich auch –, weil es ein ganz wesentlicher und wichtiger Bericht ist und zumal in diesem Bericht über das Jahr 2013 auch die neu­en Aufgabenbereiche, die ganz wichtigen, essenziellen neuen Aufgabenbereiche zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte enthalten sind.

Dieser Prüftätigkeit gingen 2013 insgesamt 530 Kontrollen voraus, die von den Kom­missionen der Volksanwaltschaft durchgeführt wurden. Dabei ging es nicht nur um öf­fentliche, sondern auch um private Einrichtungen, in denen Menschen bewusst einem Freiheitsentzug ausgesetzt werden. Bei 65 Kontrollen der Kommissionen ging es auch um die Prüfung von Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Exekutive bei Abschiebungen und Demonstrationen. Diese Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt. Damit kommt auch zum Ausdruck, dass diese Expertenkom­missionen ihr Potenzial nutzen, und es erfolgt auch eine intensive und gute Zusam­menarbeit mit dem Menschenrechtsbeirat. Das ist auch gut so.

Es liegt also auf der Hand, dass festgestellte Missstände behoben beziehungsweise auch gleich Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet wurden.

Nebenher, muss man sagen, hat aber auch im traditionellen Bereich, den die Volksan­waltschaft zu betreuen hat, ihre Tätigkeit nicht an Qualität und vor allem auch nicht an Umfang abgenommen, sondern diese ist gegenüber den Vorjahren noch stark ange­stiegen.

Ich habe hier im Bundesrat schon des Öfteren darauf hingewiesen, welch hohen Stel­lenwert und welche hohe Akzeptanz die Volksanwaltschaft in der Bevölkerung genießt,


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