BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 71

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die ja oft auch die letzte Anlaufstelle für Bürger ist, die sich von der öffentlichen Ver­waltung benachteiligt fühlen. Wenn man die Leistungsbilanz 2013 betrachtet, wird ersichtlich – und das, obwohl wir in Österreich in einem hoch entwickelten Rechtssys­tem leben –, dass immer mehr Menschen den Weg zur Volksanwaltschaft suchen. Die Zahl der Beschwerden ist 2013 auf insgesamt 19 200 angewachsen, von 15 600 auf 19 200. Das entspricht, Herr Kollege Pfister hat es gerade gesagt, einer Steigerung um zirka 25 Prozent – eine beinahe unglaubliche Steigerungsrate. Davon wurden in 8 000 Fällen auch Prüfverfahren eingeleitet. Dabei sind die Beschwerden im Bereich der inneren Sicherheit am häufigsten, und an zweiter Stelle folgt – jede vierte Be­schwerde betrifft diesen Bereich – der Bereich Soziales.

Wie Kollege Pfister schon gesagt hat, lagen in der Landes- und Gemeindeverwaltung die Hauptkritikpunkte oder die Hauptansatzpunkte im Bereich der Mindestsicherung und der Jugendwohlfahrt. Das Beschwerdeaufkommen in diesem Bereich hält auch im Jahr 2013 ungebremst an, es steigt nach wie vor kontinuierlich. Ein weiterer Bereich, der auch noch sehr intensiv betroffen ist, ist jener der Raumordnung und des Wohn- und Siedlungswesens.

Wichtig ist auch, und das kann man nicht genug herausstreichen, der Kontakt zur Be­völkerung bei den Sprechtagen. Es gab 224 Sprechtage in allen Bundesländern mit insgesamt 1 379 Vorsprachen, und 7 850 Personen kontaktierten den Auskunfts­dienst. – Ich konfrontiere Sie jetzt bewusst mit einigen Zahlen, weil sie auch wichtig sind und weil auch im Protokoll stehen soll, was die Volksanwaltschaft alles leistet. – 17 307 Personen haben der Volksanwaltschaft geschrieben, über 29 000 Schriftstücke umfasste die gesamte Korrespondenz, 14 352 Briefe und E-Mails ergingen von der Volks­anwaltschaft an Behörden, und etwa 100 000 Zugriffe erfolgten auf die Homepage. – Unglaubliche Zahlen, angesichts derer diese Wiederholung gestattet sei.

Einen Bereich möchte ich besonders herausgreifen, weil ich auch seit vielen Jahren im Bereich der Behindertenarbeit ehrenamtlich tätig bin. Das Engagement der Volksan­waltschaft im Bereich der Behindertenarbeit und diskriminierungsanfälliger Gruppen ist ein ganz besonderes. Positiv erwähnt sei in diesem Zusammenhang auch das Ziel der Bundesregierung, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbe­reichen voranzutreiben. Nur, die Realität sieht leider in vielen Bereichen noch etwas anders aus.

Im Bereich der Behindertenangelegenheiten hat die Volksanwaltschaft, wie erwähnt, in den letzten Jahren großartige Arbeit geleistet. In diesem Zusammenhang möchte ich, neben dem Dank an alle Volksanwältinnen und Volksanwälte der letzten Jahre, meinen speziellen Dank an Peter Kostelka zum Ausdruck bringen, der sich in der Behinder­tenarbeit auch sehr stark persönlich eingebracht hat. Ich weiß, dass inzwischen dieser Bereich in der Volksanwaltschaft anders besetzt ist, aber ich denke, dass er auch jetzt in guten Händen ist.

Ich möchte ganz kurz zwei Beispiele herausgreifen, die von der Volksanwaltschaft sehr positiv und intensiv behandelt werden. Erstens: kein gleichberechtigter Zugang zur In­validitätspension für Menschen mit Behinderung. Die aufgrund geringfügiger Beschäfti­gung entrichteten Beiträge von Menschen mit Behinderung bleiben, anders als bei Nichtbehinderten, für die Erfüllung der Wartezeiten auf eine Invaliditätspension gänz­lich unberücksichtigt. Auch hiezu gibt es selbstverständlich eine Empfehlung der Volks­anwaltschaft.

Oder, zweitens: die pensionsrechtliche Anerkennung von Ausbildungen für Menschen mit Behinderungen. Eine Anlehre ist einer Berufsausbildung gleichzusetzen, die zum Weiterbezug der Waisenpension über das 18. Lebensjahr hinaus berechtigt. Jede an­dere Vorgangsweise würde zu einer sachlich ungerechtfertigten Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen führen. Insbesondere dürfen diese nicht dazu verhalten


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