werden, sich als erwerbsunfähig deklarieren zu müssen, um auf anderem Weg zu eben dieser Leistung zu gelangen. Auch hier gibt es eine entsprechende Empfehlung der Volksanwaltschaft.
Dies sind nur zwei Beispiele, herausgenommen aus einem wirklich großartigen Bericht auch über den Bereich der Behindertenarbeit.
Ich darf mich bei Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, aber auch bei den anderen Volksanwälten, bei Günther Kräuter und bei Peter Fichtenbauer, für beispielgebende, hervorragende Arbeit für unsere Bevölkerung und bei den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft für diesen großartigen Bericht bedanken. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
12.30
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.
12.30
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eingangs als Obmann des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen, in dem auch der Bericht der Volksanwaltschaft vorgestern behandelt wurde, anfänglich ein Wort der Kritik. Ich finde es höchst ärgerlich, um nicht zu sagen, etwas befremdlich, dass die Sitzung des Bundesrates in Konkurrenz zu den Aufnahmen der Volksanwaltschaft für die Sendung „Bürgeranwalt“ steht und dass uns deswegen nicht alle drei Volksanwälte heute hier in dieser Sitzung zur Verfügung stehen können.
Ich weiß schon, das Zeitmanagement von uns allen ist oft ein sehr schwierig, da es umfangreich ist, da muss man mitunter durchaus auch die Notwendigkeit von Flexibilität zur Kenntnis nehmen oder auch hinnehmen, aber ich glaube, es wäre durchaus möglich gewesen, hätte es hier etwas Bewegung gegeben, sowohl diese Aufnahmen als auch die Tagesordnung zur heutigen Sitzung so zu gestalten, dass hier nicht nur eine Volksanwältin anwesend ist. Frau Dr. Brinek, Sie sind mir lieb und wert, aber das Kollegium wäre mir natürlich lieber gewesen, weil es ja auch eine Wertschätzung dem Bundesrat gegenüber bedeutet, wenn Sie hier alle geschlossen anwesend sein können und nicht quasi ein einzelner Volksanwalt eine Vertreterrolle übernimmt. – So viel zum Einstieg.
Ich hoffe und darf meinen Wunsch hier deponieren, dass man das zukünftig terminlich vielleicht besser gestalten kann und dass man sowohl die Interessen des Bundesrates als auch jene der Volksanwaltschaft in terminlicher Hinsicht zukünftig besser koordiniert.
Zum Bericht selbst: Mein Dank und meine Anerkennung an die Volksanwaltschaft! Ein sehr umfangreicher, ein sehr interessanter Bericht, ich würde sagen, eine eindrucksvolle Leistungsschau auf hohem Niveau über die Tätigkeit einer wichtigen Instanz, die eine wichtige rechtsstaatliche Kontrollfunktion ausübt, wobei die heute bereits von meinen Vorrednern erwähnte hohe Anzahl von Beschwerden und deren doch beträchtliche Steigerungsrate zeigen, dass diese Verwaltungskontrolle durch die Volksanwaltschaft auch notwendig und wichtig ist.
Zum anderen ist aus diesem Bericht auch herauszulesen, dass die Rolle der Volksanwaltschaft auch in der Bevölkerung so wahrgenommen wird – und da gebe ich dem Kollegen Mayer, der das als Vorredner schon angesprochen hat, recht –, dass seitens der Bevölkerung großes Vertrauen in die Tätigkeit der Volksanwaltschaft gesetzt wird und dass sie aufgrund dieses Vertrauens auch eine hohe Reputation in der Bevölkerung genießt.
Ich denke, dieser sich aus diesem Bericht ergebende Befund bestätigt einmal mehr, wie wichtig die Volksanwaltschaft als Kontrollorgan in den Verwaltungsbereichen ist,
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