BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 73

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nicht zuletzt auch durch die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit den OPCAT-Durchführungsbestimmungen und den Prüf- oder auch Kontrollmöglichkeiten bei jenen Stellen und Bereichen, wo Menschen die Freiheit entzogen wird oder wo Menschen angehalten werden. Auch im Bericht wird deutlich, dass es hier neue, zusätzliche Auf­gaben gibt, deren Erfüllung man in Zukunft sowohl finanziell als auch personell sicher­stellen muss.

Wir haben im Ausschuss erfahren, dass zwar derzeit die finanzielle wie personelle Si­tuation in der Volksanwaltschaft bis 2016 weitestgehend gesichert ist, dass es aber da­rüber hinaus, nach diesem Zeitraum, für die Volksanwaltschaft doch sehr schwierig wird, insbesondere was die finanzielle Komponente anbelangt. Da darf ich meinen Wunsch an die Bundesregierung richten, dass die notwendigen finanziellen Mittel, die notwendigen personellen Ressourcen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die damit im Zusammenhang stehen, seitens der Bundesregierung zeitgerecht sicherge­stellt werden, damit die Fortsetzung des erfolgreichen Weges, den uns die Volksan­waltschaft seit Jahren vorlebt, auch unter Bedachtnahme auf die neuen Prüfungsmög­lichkeiten im Rahmen der OPCAT-Bestimmungen jedenfalls gewährleistet ist. Das ist mir ein besonders wichtiges Anliegen, und ich wünsche mir, dass dieses auch aufsei­ten der Regierungsparteien entsprechenden Widerhall findet.

Ein weiterer wichtiger Punkt scheint mir zu sein, auch die Möglichkeiten der Auswei­tung der Tätigkeitsbereiche der Volksanwaltschaft nicht außer Betracht zu lassen. Jetzt wissen wir, die Volksanwaltschaft hat viel zu tun – der Bericht spiegelt eindrucksvoll wi­der, wie viele Tätigkeitsbereiche die Volksanwaltschaft wahrnimmt und wie viele Anre­gungen, Anbringen, Beschwerden an sie herangetragen wurden, wie viele Kontrollbe­suche im Zusammenhang mit OPCAT stattgefunden haben –, aber es gibt noch zwei wesentliche Bereiche, wo ich glaube, dass es auch rechtsstaatlich Sinn ergäbe, wenn man sie auch in die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft einbeziehen würde.

Das Erste wäre eine Erweiterung der Prüfkompetenzen auf die ausgegliederten und ehemals staatlichen Bereiche, analog der Zuständigkeit des Rechnungshofes, denn der Rechnungshof darf zwar diese ausgelagerten Bereiche prüfen, allerdings nur auf fi­nanzrechtlicher Basis, und nicht, wenn es darum geht, Beschwerdefälle in verwaltungs­rechtlicher Hinsicht zu prüfen. Da gibt es ein Manko, und dieses Manko gehört be­seitigt. Ich glaube, diese Lücke sollte auch im Sinne der Bevölkerung und der hohen Erwartungshaltung, die die Bevölkerung an den Rechtsstaat, aber auch an die Volks­anwaltschaft hat, geschlossen werden. Ich weiß nämlich, dass viele Anfragen und Be­schwerden solche Fälle betreffen, aber seitens der Volksanwaltschaft leider abgewie­sen werden müssen. Da gibt es also sowohl einen entsprechenden Bedarf als auch die Notwendigkeit, zu überlegen, ob man diese Kontrollmöglichkeiten nicht auf diese aus­gelagerten Bereiche ausweiten sollte.

Das Zweite, was ich an dieser Stelle anregen möchte – und das war auch eine klare Aussage der Volksanwälte in der Ausschusssitzung –, ist ein Teilnahme- und Rede­recht bei den Sitzungen der Landtage. Es ist ja so, dass die Volksanwaltschaft nicht nur die Bundesstellen kontrolliert oder nur Beschwerden über Bundesbehörden zu erle­digen hat, sondern sie ist auch für Landes-, Gemeinde- und Bezirksbehörden zustän­dig. Es ist daher nicht einzusehen oder nicht nachvollziehbar, warum man sagt, als Behörde hat die Volksanwaltschaft zwar bundesstaatlich alle Zugänge, aber in den Landtagen dürfen Volksanwälte bestenfalls als stille Zuhörer dabei sein, wenn über­haupt. Das gehört einheitlich geregelt.

Ich glaube auch, dass es gegenüber der Volksanwaltschaft geboten erscheint, sich hier mit der Institution an und für sich, aber auch mit den Fällen, die die Länder betreffen und die von der Volksanwaltschaft behandelt werden, intensiver, ehrlicher und unmit­telbarer auseinandersetzen. Daher halte ich diese Erweiterung der Prüfkompetenzen


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