nicht zuletzt auch durch die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit den OPCAT-Durchführungsbestimmungen und den Prüf- oder auch Kontrollmöglichkeiten bei jenen Stellen und Bereichen, wo Menschen die Freiheit entzogen wird oder wo Menschen angehalten werden. Auch im Bericht wird deutlich, dass es hier neue, zusätzliche Aufgaben gibt, deren Erfüllung man in Zukunft sowohl finanziell als auch personell sicherstellen muss.
Wir haben im Ausschuss erfahren, dass zwar derzeit die finanzielle wie personelle Situation in der Volksanwaltschaft bis 2016 weitestgehend gesichert ist, dass es aber darüber hinaus, nach diesem Zeitraum, für die Volksanwaltschaft doch sehr schwierig wird, insbesondere was die finanzielle Komponente anbelangt. Da darf ich meinen Wunsch an die Bundesregierung richten, dass die notwendigen finanziellen Mittel, die notwendigen personellen Ressourcen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die damit im Zusammenhang stehen, seitens der Bundesregierung zeitgerecht sichergestellt werden, damit die Fortsetzung des erfolgreichen Weges, den uns die Volksanwaltschaft seit Jahren vorlebt, auch unter Bedachtnahme auf die neuen Prüfungsmöglichkeiten im Rahmen der OPCAT-Bestimmungen jedenfalls gewährleistet ist. Das ist mir ein besonders wichtiges Anliegen, und ich wünsche mir, dass dieses auch aufseiten der Regierungsparteien entsprechenden Widerhall findet.
Ein weiterer wichtiger Punkt scheint mir zu sein, auch die Möglichkeiten der Ausweitung der Tätigkeitsbereiche der Volksanwaltschaft nicht außer Betracht zu lassen. Jetzt wissen wir, die Volksanwaltschaft hat viel zu tun – der Bericht spiegelt eindrucksvoll wider, wie viele Tätigkeitsbereiche die Volksanwaltschaft wahrnimmt und wie viele Anregungen, Anbringen, Beschwerden an sie herangetragen wurden, wie viele Kontrollbesuche im Zusammenhang mit OPCAT stattgefunden haben –, aber es gibt noch zwei wesentliche Bereiche, wo ich glaube, dass es auch rechtsstaatlich Sinn ergäbe, wenn man sie auch in die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft einbeziehen würde.
Das Erste wäre eine Erweiterung der Prüfkompetenzen auf die ausgegliederten und ehemals staatlichen Bereiche, analog der Zuständigkeit des Rechnungshofes, denn der Rechnungshof darf zwar diese ausgelagerten Bereiche prüfen, allerdings nur auf finanzrechtlicher Basis, und nicht, wenn es darum geht, Beschwerdefälle in verwaltungsrechtlicher Hinsicht zu prüfen. Da gibt es ein Manko, und dieses Manko gehört beseitigt. Ich glaube, diese Lücke sollte auch im Sinne der Bevölkerung und der hohen Erwartungshaltung, die die Bevölkerung an den Rechtsstaat, aber auch an die Volksanwaltschaft hat, geschlossen werden. Ich weiß nämlich, dass viele Anfragen und Beschwerden solche Fälle betreffen, aber seitens der Volksanwaltschaft leider abgewiesen werden müssen. Da gibt es also sowohl einen entsprechenden Bedarf als auch die Notwendigkeit, zu überlegen, ob man diese Kontrollmöglichkeiten nicht auf diese ausgelagerten Bereiche ausweiten sollte.
Das Zweite, was ich an dieser Stelle anregen möchte – und das war auch eine klare Aussage der Volksanwälte in der Ausschusssitzung –, ist ein Teilnahme- und Rederecht bei den Sitzungen der Landtage. Es ist ja so, dass die Volksanwaltschaft nicht nur die Bundesstellen kontrolliert oder nur Beschwerden über Bundesbehörden zu erledigen hat, sondern sie ist auch für Landes-, Gemeinde- und Bezirksbehörden zuständig. Es ist daher nicht einzusehen oder nicht nachvollziehbar, warum man sagt, als Behörde hat die Volksanwaltschaft zwar bundesstaatlich alle Zugänge, aber in den Landtagen dürfen Volksanwälte bestenfalls als stille Zuhörer dabei sein, wenn überhaupt. Das gehört einheitlich geregelt.
Ich glaube auch, dass es gegenüber der Volksanwaltschaft geboten erscheint, sich hier mit der Institution an und für sich, aber auch mit den Fällen, die die Länder betreffen und die von der Volksanwaltschaft behandelt werden, intensiver, ehrlicher und unmittelbarer auseinandersetzen. Daher halte ich diese Erweiterung der Prüfkompetenzen
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