der Volksanwaltschaft in diesen beiden Bereichen als dringend geboten, sinnvoll und notwendig.
Abschließend darf ich Ihnen noch eine persönliche Anmerkung meinerseits mitgeben, die auch ein Ausfluss der Ausschusssitzung von vorgestern ist. Da wurde nämlich von Dr. Fichtenbauer von einer Initiative der Volksanwaltschaft berichtet aufgrund der Tatsache, dass es in Österreich rund 5 000 chronisch kranke Kinder gibt, die in den Schulen, aber auch im Vorschulbereich in staatlicher schulischer Betreuung stehen, bei denen es aber immer wieder Probleme gibt, weil diese Kinder aufgrund ihrer chronischen Erkrankung auch Bedürfnisse haben, die eigentlich einen Arzt erfordern, die es unmittelbar, nämlich im Rahmen dieser schulischen Betreuung, zu erfüllen gilt.
Da passiert es, dass trotz aller Bemühung der Lehrer und auch der Schulbehörden mitunter große Probleme auftauchen, weil sich immer wieder Fragen stellen sowohl betreffend den Bereich der Ausbildung, des Umgangs mit solchen chronisch kranken Kindern, betreffend den rechtlichen Status – nach dem Motto: Was passiert, wenn ich als Lehrer etwas Falsches tue? –, aber auch betreffend die erforderlichen Rahmenbedingungen, sei es der zeitliche Aufwand, sei es eine finanzielle Abgeltung oder dergleichen.
Ich begrüße daher diese Initiative der Volksanwaltschaft und insbesondere von Dr. Fichtenbauer außerordentlich, dass er in dieser Sache sensibilisieren möchte, und zwar nicht nur im Bereich des Lehrpersonals, sondern dass er das auch hier als Thema einer politischen Debatte aufwerfen möchte. Es soll ja dem Vernehmen nach hier auch eine Enquete angedacht sein, wo man mit Fachleuten und den politischen Vertretern in medias res gehen und eine Lösung finden möchte. Ich glaube, diese Sache ist es auf jeden Fall wert, dass sie die Unterstützung aller hier im Hause vertretenen Fraktionen erhalten sollte.
In diesem Sinne darf ich noch einmal Danke sagen für diesen Bericht, für die gute Arbeit, für die hervorragende Tätigkeit, die die Volksanwaltschaft in den letzten Jahren, aber auch in den Jahren davor geleistet hat, und darf Ihnen gerne mitteilen, dass wir diesem Bericht natürlich mit Freude zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Füller.)
12.42
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter. Ich erteile ihr das Wort.
12.43
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Die ausgezeichnete Arbeit der Volksanwaltschaft wurde schon von meinen Vorrednern unterstrichen, ist auch im Nationalrat von den Parteien eigentlich auf breiter Front gelobt worden. Es ist eine ausgezeichnete Arbeit, die seit vielen Jahren geleistet wird, die die Volksanwaltschaft wirklich auch als Botschafterin unserer Demokratie und der Leistungen dieser Demokratie im Bereich der Kontrolle zeigt.
Faszinierend fand ich, wie es gelungen ist, auch die neuen Aufgaben bei der Umsetzung des OPCAT-Protokolls zu integrieren und diese auch entsprechend wahrzunehmen. Ich halte gerade diesen Bereich für besonders wichtig, weil die Volksanwaltschaft da auch präventiv tätig wird, wenn sie eben im Rahmen ihrer Tätigkeit unangemeldete Besuche bei Institutionen vornimmt, in denen Menschen festgehalten – oder vielleicht sollte man besser sagen: betreut – werden, um sicherzustellen, dass dort nicht gegen die Menschenrechte verstoßen wird. Gerade in diesen Bereichen sind Menschen oft weitgehend hilflos, können sich also von sich aus nicht beschweren, und um sicherzustellen, dass diese Menschen auch menschenwürdig behandelt werden, wird kontrol-
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