liert. Das betrifft Polizeidienststellen, ja Polizeieinsätze, Justizanstalten, Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, Alten- und Pflegeheime bis hin zu Kasernen – da werden sie vielleicht in Zukunft nicht mehr sehr viele antreffen.
Aus dieser Tätigkeit heraus denke ich aber – was auch im Bericht steht und im Ausschuss diskutiert wurde –, wichtig wäre für die Volksanwaltschaft eine bessere Rückbindung ihrer Tätigkeit in die Länder mit entsprechendem Rederecht in den Landtagen, das es nicht überall gibt. Vielleicht könnten auch manche Kollegen und Kolleginnen hier etwas dazu beitragen, um diese Situation zu verbessern. Ich glaube, dass gerade das wichtig wäre, weil eben viele dieser Einrichtungen in Länderkompetenz sind oder weil dort auch die Möglichkeiten der Reaktion besser sind, um das besser miteinander zu verzahnen.
In anderen Bereichen allerdings wurde die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft reduziert, und zwar aufgrund der vielfältigen Ausgliederungsprozesse und Privatisierungsprozesse seit den neunziger Jahren. Dadurch reduziert sich auch der Rechtsschutz der Bürger und Bürgerinnen – das betrifft Elektrizitätsgesellschaften, die ASFINAG, die ÖBB, Universitäten, Bundesmuseen, Bundestheater. Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes ist in solchen Fällen nicht infrage gestellt, weil diese an die Eigentumsverhältnisse anknüpft, die der Volksanwaltschaft sehr wohl, weil sie nur die nichthoheitliche Verwaltung betrifft, die von Bundesorganen im organisatorischen Sinn selbst durchgeführt wird.
Es braucht hier also eine Gesetzesänderung. Diese wurde auch beantragt, und von der heißt es anscheinend immer wieder, sie kommt morgen, sei praktisch beschlossene Sache – aber irgendwo, irgendwie scheint sie doch nach wie vor zu hängen. Meine dringende Bitte lautet, diese Hindernisse beiseite zu räumen.
Das ist nicht nur im Sinne der BürgerInnen, die da von Missständen betroffen sind, sondern auch im Sinne des Nationalrates und des Bundesrates, also der Parlamentskammern, nämlich Informationen darüber zu erhalten, wie sich Privatisierungen und Ausgliederungen für die BürgerInnen im Hinblick auf Verfügbarkeit, Benutzerfreundlichkeit, Qualität und Sicherheit von Leistungen auswirken. Die Frage lautet also: Kommt es da für die BürgerInnen zu Verschlechterungen, die sich darin ausdrücken, dass es zu entsprechenden Beschwerden kommt? – Diese Informationen, glaube ich, wären sehr wichtig und dringend notwendig, deshalb hoffe ich wirklich, dass diese Gesetzesänderung bald kommt.
Erwähnenswert und wichtig finde ich darüber hinaus, dass die Volksanwaltschaft in diesem Bericht für einen freien Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen – zumindest nach sechs Monaten – plädiert, wofür auch die Grünen plädieren, was auch der EU-Linie entspricht. Auch hier hoffen wir auf mehr und raschere Bewegung.
Bemerkenswert finde ich schon, dass Anregungen der Volksanwaltschaft für Gesetzesänderungen von der Politik eher zögerlich und zäh aufgegriffen werden. Von 129 entsprechenden Vorschlägen wurden bislang elf realisiert, also nicht einmal 10 Prozent. Die Politik arbeitet da also nicht so effektiv wie die Volksanwaltschaft, die wirklich einen sehr hohen und effektiven Erledigungsgrad aufweist.
Noch eine wichtige Angelegenheit, die ich herausgreifen möchte, ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die 2010 durch eine Artikel 15a-Vereinbarung geschaffen wurde. Im vorliegenden Bericht werden zahlreiche sehr plakative Beispiele angeführt, dass die Länder sich nicht daran halten beziehungsweise dass es große regionale Unterschiede gibt. So bekommen in Oberösterreich nur 27 Prozent der Anspruchsberechtigten eine Mindestsicherung, während es in Wien über 70 Prozent sind.
Verstöße gegen die Artikel 15a-Vereinbarung bleiben aber folgenlos, weil diese keine subjektiven Rechtsansprüche begründet. Das heißt für uns Grüne, solch wichtige Ma-
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