terien sollten nicht praktisch am Parlament vorbei geregelt werden, sondern in der Grundsatzgesetzgebung. Wir Grünen sehen auch in Anbetracht dieser Fakten die Absicht der Regierung, in vielen Bereichen – Gesundheitsreform, Bildung und Kinderbetreuung – das Instrument der Artikel 15a-Vereinbarung verstärkt einzusetzen, äußerst kritisch, und in dieser Meinung fühlen wir uns durch den Bericht der Volksanwaltschaft bestärkt.
Gerade eben in einem Bereich, wo es wirklich um Armutsbekämpfung geht und wo es eine Bevölkerungsgruppe betrifft, die unserer Hilfe und Unterstützung dringendst bedarf und die auch wenig Möglichkeiten hat, sozusagen entsprechend Beschwerde zu führen, denke ich, ist das ein Alarmzeichen, das wirklich wachrütteln sollte.
Nur noch eine Kleinigkeit: Es kam auch zu einem Anstieg bei den Unternehmerbeschwerden. Nun ist das Gewerberecht ja eine sehr komplexe Regelungslandschaft, was Probleme bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit mit sich bringt, eine große bürokratische Überlastung vieler mit sich bringt, auch Nachbarschaftsprobleme mit sich bringt, weil ja nur noch Deutschland ein ähnliches Gewerberecht kennt, und die Novellierung der Gewerbeordnung 2013 war ja nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Also ich glaube, auch in diesem Bereich gilt es, Hausaufgaben zu erledigen.
Noch einmal vielen Dank nicht nur für diesen Bericht, sondern für die da geleistete Arbeit und Tätigkeit und für diesen wirklich großartigen Einsatz für unsere Bürger und Bürgerinnen und auch für das Parlament, dem es so gelingt, seiner Kontrolltätigkeit auch entsprechend nachzukommen. – Vielen Dank, wir nehmen den Bericht gerne zur Kenntnis.
12.51
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
12.51
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Volksanwältin! Wenn man die Arbeit der Volksanwaltschaft über Jahre verfolgt, dann stellt sich für uns seitens der Legislative immer eine spannende Frage. Es gibt dutzende Empfehlungen der Volksanwaltschaft, die sie ausspricht aufgrund von Verfehlungen und Missständen, und das Spannende in der Politik ist ja, wie diese Empfehlungen umgesetzt werden. – Eine jener Empfehlungen – und ich bin glücklich, dass wir uns heute vielleicht auch einmal über etwas freuen können –, die die Volksanwaltschaft seit Jahrzehnten ausspricht, wird Realität, nämlich das Verbot von Netzbetten.
Es war die letzte Tat des scheidenden Gesundheitsministers, dieses Verbot zu unterzeichnen, sodass es in Österreich ab 1. Juli 2015 zu keinem Einsatz von Netzbetten im Spitalsbereich und im psychiatrischen Bereich mehr kommen darf. Damit geht eines der dunkelsten Kapitel der Praxis in der österreichischen Psychiatrie zu Ende. Diese Methode, die die Volksanwaltschaft Jahr für Jahr aufgezeigt hat, wurde sowohl von der UN-Antifolterkommission als auch vom Antifolterkomitee des Europarates, CPT, als menschenrechtswidrig gegeißelt. Jetzt wird endlich ein Schlussstrich gezogen, sodass diese auch für Besucher sichtbaren menschenrechtswidrigen Formen von Betten der Vergangenheit angehören.
Das Zweite, wo ich sehr froh bin, dass das einmal angesprochen wird – wir können ja ganz kurz nach Deutschland schauen, und wir bleiben noch bei der Psychiatrie –, ist der Einsatz privater Sicherheitsdienste im Bereich der Psychiatrie. Das ist hochsensibel und zum Teil nicht zulässig. Das sind keine ausgebildeten Leute! Wir sehen das sowohl im Asylbereich als auch in der Psychiatrie. Wenn private Sicherheitsleute zum Beispiel bei der Fixierung eingesetzt werden, wenn private Sicherheitsleute eingesetzt
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