BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 77

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werden, um freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Patienten und Patientinnen durch­zusetzen, dann ist das nicht akzeptabel!

Wir haben ja auch im Asylbereich damit zu tun: Wir denken alle noch an den völlig unzulässigen und menschenrechtswidrigen Einsatz dieses privaten Sicherheitsdienstes zum Beispiel auf der Saualm. Die Volksanwaltschaft selbst spricht bei diesen privaten Sicherheitsdiensten von der Spitze eines Eisberges, der hier beobachtet werden kann.

Und wenn wir schon alleine sehen, welche Diskussion es derzeit in Deutschland betref­fend diese privaten Sicherheitsdienste gibt, wo noch dazu einschlägig vorbestrafte Leuten nun als Sicherheitsdienst auftreten, die traumatisierte Flüchtlinge quälen – und da geht es ja auch um Quälen! –, dann ist es seitens des Gesetzgebers klar: Hier muss eine Trennlinie gezogen werden! Einen privaten Sicherheitsdienst in einer Pforte sitzen zu haben ist etwas anderes, als ihn in medizinischen Bereichen zu involvieren.

Die Diskriminierung – die Volksanwaltschaft ist ja das Haus der Menschenrechte in Ös­terreich – ist ein ganz wichtiges Kapitel. Das Verbot von Diskriminierung – ganz egal, ob auf Basis sozialer, kultureller Unterschiede oder aufgrund von Einschränkungen – ist ein Strukturprinzip der Menschenrechte. Da gibt es einen UN-Bericht über Öster­reich. Es gibt da 19 200 Schicksale, verzweifelte Menschen, die sagen, ihnen ist das Recht vorenthalten worden oder es geschieht Unrecht. Aber es gibt ja auch Positives zu berichten – man soll auch einmal positive Dinge sagen –, und gerade der UN-Aus­schuss hat die Arbeit der österreichischen Volksanwaltschaft im Bereich der Bekämp­fung jeglicher Form von Diskriminierung im Land ganz besonders hervorgehoben und gelobt.

Vor allem geht es auch um das, was die Volksanwaltschaft hier versucht, gegenüber dem Bund, den Ländern und den Gemeinden klarzumachen: „Teilhabe“ ist das Wort und nicht „Fürsorge“! Es geht darum, dass sich Menschen entwickeln und entfalten können, unabhängig von der Einschränkung, die sie haben.

Da möchte ich auf noch einen Punkt hinweisen, den wir immer wieder bei der Volks­anwaltschaft antreffen: Es ist absolut inakzeptabel und ein Skandal, dass immer wieder Behinderte, geistig oder physisch behinderte Kinder und Jugendliche und junge Er­wachsene, in Geriatriezentren untergebracht werden, weil Personal fehlt. Die können sich in diesem Fall nicht entwickeln! Wir sehen das vor allem bei jungen Menschen mit Mehrfachbehinderungen: Sie kommen nicht in eine Einrichtung, die ihnen hilft und sie fördert und ihre Entfaltung unterstützt, sondern da geht es einfach darum, sie irgendwo abzuschieben. Die Volksanwaltschaft hebt das ganz besonders hervor.

Im Zusammenhang von Menschen mit Behinderung möchte ich aber schon noch auf einen ganz bestimmten Punkt hinweisen: Wir hier haben uns immer dafür stark ge­macht, dass behinderte Menschen eine entsprechende Ausbildung haben, aber die Volksanwaltschaft weist auch darauf hin, dass jene Form, die wir derzeit in Österreich haben, letztlich zu keinem Erwerb einer ausreichenden Pension führt, denn diese Form der Beschäftigung ist ja eine Unterstützung, die am Ende bedeutet, dass jemand mit ei­ner Behinderung im Grunde wiederum abhängig wird.

Bei den Diskriminierungen fällt auf, dass zwei weitere Bereiche angesprochen werden, und auch ich möchte diese gerne ansprechen. Der eine Punkt ist, dass gerade im Fa­milienbereich bei Menschen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft es durch un­gerechtfertigte Fristen zu einer ganzen Reihe von Diskriminierungen im Bereich des Familienrechts kommt. Dass das von der Volksanwaltschaft gegen manchen öffentli­chen Strom immer wieder dargestellt wird, ist wichtig.

Etwas, worüber wir, glaube ich, in Österreich – auch hier im Bundesrat – noch wenig diskutiert haben, worüber wir aber angesichts der Diskussion über die Versorgung von Flüchtlingen reden sollten, ist, dass das System der Grundversorgung, das wir derzeit


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