BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 78

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haben, dem System der Mindestsicherung anzupassen ist. Das ist ein neuer Gedanke, den die Volksanwaltschaft hier in die Diskussion einbringt.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ganz kurz zu freiheitsbeschränkenden Maßnah­men kommen. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen für Minderjährige sieht die Volks­anwaltschaft in verschiedenen Bereichen, etwa bei einem fünfjährigen, blinden Kind in Niederösterreich, das man einfach wegsperrt. Man sagt, er ist nicht mobil, also wird er weggesperrt; dasselbe in Niederösterreich bei zwei Mädchen. Das ist unzulässig! Frei­heitsbeschränkende Maßnahmen gegen Kinder sind unzulässig. Das Wegsperren von Kindern in solchen Einrichtungen ist einfach unzulässig, ist ein Skandal!

Ich bin froh darüber, dass hier seitens der Volksanwaltschaft ganz klare Worte ge­sprochen werden. Vor allem gilt das für eine ganz bestimmte Form, die wir haben, die das noch begünstigt, nämlich den alterstypischen Freiheitsentzug gegenüber Kindern, den Freiheitsentzug, den man nur macht, weil man es gegenüber Kindern macht. Des­halb bin ich froh, und wir werden uns hoffentlich alle vom Bundesrat auch ganz stark an der kommenden Enquete „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ beteiligen. Wir ha­ben auch seitens Österreichs noch einiges gutzumachen, was die Kinderrechtskon­vention betrifft. Das ist ein wichtiges Thema, und dass das seitens der Volksanwalt­schaft aufgegriffen wird, finde ich wichtig.

Weil wir die Länderkammer sind: Es ist schon bedauerlich, dass bei Fragen der Kinder- und Jugendwohlfahrt, wenn man das jetzt auf Landes- und Gemeindeebene sieht, mit noch immer 28 Prozent der Missstände auf Gemeinde- und Landesebene dies ei­gentlich ein unverhältnismäßig hoher Grad ist für ein System, wo wir uns doch immer glücklich wähnen, wie gut unsere soziale Sicherheit für Kinder und Jugendliche ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.02


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Ledl-Rossmann. Ich erteile es ihr.

 


13.02.20

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, beim Thema Volksanwalt­schaft sind wir uns alle einig. Auch ich bin einfach absolut froh darüber, dass es diese Einrichtung gibt, eine unabhängige Instanz, die meiner Ansicht nach für wirklich ge­lebte Demokratie wichtig ist, sei es auf kommunaler oder auch nationaler Ebene, und auch für die Weiterentwicklung der Demokratie. Ich bin froh darüber, dass sie ein­gerichtet worden ist mit all ihren Aufgabenfeldern, begrüße auch die neuen, die 2012 dazugekommen sind.

Die Vor- oder Erstredner haben ja die Zahlen relativ genau genannt, daher möchte ich diese nicht wiederholen. Aber ich möchte noch einmal festhalten, dass gerade der Be­reich der Individualbeschwerden ein sehr großer ist. Dass insbesondere der soziale Bereich bei diesen Beschwerden so stark vertreten ist, liegt wahrscheinlich daran, dass, wenn es einmal ein Problem mit dem Pflegegeld, mit der Mindestsicherung und Ähnlichem gibt, dies für viele Betroffene gleich zu einer existenzgefährdenden Situation werden kann. Deswegen ist es wichtig, dass die Menschen die Möglichkeit haben, sich an diese Stelle zu wenden.

Ich freue mich auch darüber, dass es gut angenommen wird, immer besser angenom­men wird, für die Menschen auch immer präsenter ist. Rein auch, was die Sprechtage und die Beschwerden betrifft, kriegen wir es ja in Tirol auch mit. In Tirol und Vorarlberg haben wir auch einen eigenen Landesvolksanwalt (Bundesrat Schennach: Aber der hat keine Kompetenzen!), der wirklich den Menschen ein Begriff ist und dessen Ange­bot sehr gut angenommen wird.

 


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