BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 79

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Worüber ich froh bin – und auch darüber haben wir im Ausschuss diskutiert –, ist, dass die Institution Volksanwaltschaft nicht falsch ausgenützt wird, und zwar in dem Sinne, dass es ja immer eine Anzahl von Fällen gibt – oder von Personen, die sich in einem Thema, sage ich einmal, etwas festgebissen haben –, die nicht lösbar sind. Aber es wurde uns im Ausschuss auch bestätigt, dass das – Gott sei Dank, sage ich – jetzt ein relativ kleiner Teil ist, der die Volksanwaltschaft aufsucht.

Was mich besonders gefreut hat – und das ist für mich der richtige Weg, wie es im Ausschuss erwähnt worden ist –, ist, dass jedem, der kommt, in irgendeiner Weise geholfen wird. Sehr viele Sachen kann man ja Gott sei Dank regeln. Aber auch, wenn die Volksanwaltschaft nicht zuständig ist, werden die Leute einfach weitervermittelt, weiter informiert, wird ihnen gesagt, an wen sie sich wenden können. Sollten es unlös­bare Fälle sein – so wurde es im Ausschuss gesagt –, würden die Menschen nicht ohne ein tröstendes Wort aus diesem Raum herausgehen.

Es sind die Themen sicher für die, die sie erleben, die da vor Ort sind, nicht immer ganz einfach. Genauso, wenn es um Kontrollen geht: Bei unangekündigten Kontrollen wird man in den Einrichtungen selten mit einem Blumenstrauß und erfreut empfangen. Deswegen ist das sicher eine besondere Tätigkeit.

In dem umfangreichen Bericht sind sehr viele Gebiete angeführt. Herr Kollege Schen­nach und ich haben da eigentlich den gleichen Schwerpunkt, glaube ich, gefunden, und zwar unter dem Thema freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Eines vorweg: Es ist mir wichtig, dass bei diesem Thema keine Pauschalurteile gefällt werden. Freiheits­beschränkende Maßnahmen gibt es ja in den verschiedensten Einrichtungen: Wohn- und Pflegeheimen, Jugendwohlfahrt, bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderun­gen. Persönlich ist es mir wichtig, anzumerken – und die Erfahrung habe ich auch sel­ber gemacht –, dass das ein Thema ist, bei dem auch betreuende Personen in einem wirklich argen Spannungsfeld sind.

Wenn ich jetzt einen Fall aus einem Heim hernehme, von einem älteren, verwirrten Menschen, der sturzgefährdet ist: Da ist man als Team gefordert, sämtliche Maßnah­men zu treffen, dass man ihn davor schützt und wirklich auf der Suche nach dem gelindesten Mittel ist. Aber gleichzeitig hat man auch den Druck: Was ist, wenn es zu wenig ist? – Ich glaube, alle kennen dann diese Zeitungsberichte, wenn ein verwirrter Mensch im Altersheim, sage ich jetzt einmal, in der Nacht entkommen ist, wenn er herumirrt und gesucht wird. Wenn das medial zwei, drei Tage die Hauptpräsenz hat, macht das auch Druck auf die betreuenden Personen, zu sagen: Wie schaffen wir es, ihn zu schützen, dass so etwas auch nicht vorkommt?

Auch mir, Herr Kollege Schennach, ist der gleiche Fall ins Auge gestochen, und da sa­ge ich auch: Es gibt Situationen, die dürfen in Österreich einfach nicht vorkommen, und sie sind nicht tragbar! Das betrifft dieses Kapitel Freiheitsbeschränkung bei Minder­jährigen, diesen Fall eines Kindes, bei dem man sich wirklich hart tut, oder man will es sich gar nicht vorstellen.

Ich möchte das noch ein bisschen präzisieren: Es ging um einen fünfjährigen, blinden Jungen, der zwar mobil war, für den aber ärztlicherseits quasi ein Attest ausgestellt worden war, dass er sich selbst nicht fortbewegen kann. Am Nachmittag, wenn die Betreuungszeiten nicht mehr so groß waren oder keine Eins-zu-eins-Betreuung mehr möglich war, wurde dieses Kind quasi in ein Holzgitterbett, das versperrbar ist, gelegt, in der Hoffnung, dass es sich selber nicht daraus befreien kann. Nachdem beobachtet worden war, dass das Kind sich aus diesem Gitterbett befreien konnte, wurde eine Plexiglaskonstruktion gebaut.

Das sind Dinge, die wir uns nicht vorstellen wollen! Aber wenn man den Bericht liest, hat man automatisch das Bild vor Augen. Auch ich habe es vor Augen gehabt: ein


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