BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 80

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

fünfjähriges, blindes Kind, das sich aus einem solchen Bett befreien will! Ich glaube, das sind Dinge, die uns erschüttern, und das sind Bilder, die man am liebsten verdrän­gen würde. Aber ich glaube, genau das wäre der falsche Weg.

Umso mehr bin ich froh darüber, dass auch in diesem Bericht steht, dass auf diese In­tervention und das Aufzeigen des Missstandes hin die Einrichtung positiv reagiert hat. Es wurden sämtliche Sicherungsmaßnahmen für diesen betroffenen Jungen und die zwei Mädchen aufgehoben. Im Gegenteil, es wurde auch geschaut, dass an ihrer ei­genständigen Mobilität gearbeitet wird.

Dieses Beispiel ist, glaube ich, der Beweis dafür, wie wichtig es ist, die Maßnahmen und Kontrollen aufzuführen, aber auch dafür, auf welchem Weg die Volksanwaltschaft das macht, nämlich auf einem Weg, dass die Einrichtungen oder die Betroffenen nicht in den Widerstand gehen, sondern dass man gemeinsam schaut, eine Lösung zustan­de zu bringen. Ich glaube, mit diesem Weg und damit, wie es die Volksanwaltschaft selber bei solchen Fällen beschreibt, geht es um einen Bewusstwerdungsprozess. Wenn Fehlentwicklungen oder Missstände aufgezeigt werden, geht es auch darum, dass alle daran arbeiten, die Kultur des Wegschauens zu beenden.

Das ist ein Weg, den ich aus ganzem Herzen unterstütze. Es ist ein Weg – ich denke, hier darf ich für uns alle reden –, hinter dem auch wir stehen. Und es ist ein Weg, der für die Volksanwälte mit ihrem Team und den Kommissionen sicher nicht immer eine leichte Aufgabe ist, aber ein Weg, dem ich auch in Zukunft ganz viel Engagement, Herz und so viel Einsatz wie bisher wünschen darf. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.09


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Köberl. Ich erteile es ihr.

 


13.10.09

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Volksanwältin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt schon sehr viel gehört. Das Ziel der Volksanwaltschaft ist sicher einmal eine effiziente, bür­gernahe Verwaltung. Sie sieht sich durch ihre neue Aufgabe der präventiven Tätigkeit auch als Haus der Menschenrechte. (In Richtung der Volksanwältin Dr. Brinek:) Und Sie arbeiten ja schon sehr lange an der internationalen Vernetzung.

Die Volksanwaltschaft möchte aber – das finde ich sehr, sehr wichtig – nicht nur Fehl­entwicklungen aufzeigen, diese zur Diskussion stellen und auf die Beseitigung von Missständen drängen, sondern die Volksanwaltschaft sieht ihre Aufgabe auch darin, einen Bewusstwerdungsprozess einzuleiten, bei Fehlentwicklungen und Missständen die Zivilcourage der BürgerInnen zu aktivieren und, wie meine Vorrednerin schon ge­sagt hat, die Kultur des Wegschauens zu beenden. Das ist neben den Menschen mit Beeinträchtigungen ganz besonders im Bereich der Kinderrechte und des Kinder­schutzes meiner Meinung nach besonders wichtig, denn Kinder haben keine Lobby und sind von uns Erwachsenen und von unserem Tun oder eben Nichttun abhängig.

Im Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass es bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Bundesländern ganz unterschiedliche Gruppengrößen gibt. Im Bur­genland gibt es zum Beispiel Wohngruppen mit bis zu 16 Kindern, in Salzburg sind ma­ximal acht Minderjährige in einer Wohngruppe erlaubt. Kinder, denke ich mir, müssen in ganz Österreich, vom Westen bis in den Osten, gleich viel wert sein, ganz egal, in welchem Bundesland sie leben. Die Qualität der Unterbringung und Betreuung muss daher einheitlich geregelt werden. Die derzeit herrschende unterschiedliche Regelung ist laut Bericht der Volksanwaltschaft auch sachlich nicht zu rechtfertigen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite