BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 68

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Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2014 den Antrag, den 37. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2013) zur Kenntnis zu nehmen. – Danke.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Ich begrüße Frau Volksanwältin Dr. Brinek bei uns. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfister. Ich erteile es ihm.

 


12.14.23

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werte Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2013 verzeichnete die Volks­anwaltschaft das höchste Beschwerdeaufkommen ihrer Geschichte. Mehr als 19 000 Personen fühlten sich konkret von einer Behörde schlecht behandelt oder unzureichend informiert. 2013 konnten insgesamt 9 161 Prüffälle abgeschlossen wer­den, und in 1 444 Fällen wurde ein Missstand in der Verwaltung festgestellt.

Im Unterschied zu den vergangenen Jahren stand 2013 nicht mehr der Sozialbereich bei den Beschwerden an erster Stelle, sondern der Bereich innere Sicherheit. Volksan­walt Dr. Fichtenbauer verzeichnete in seinem Ressort 1 393 Beschwerden, die zu ei­nem Prüfverfahren führten. Zurückzuführen ist das auf die hohe Anzahl fremden- und asylrechtlicher Beschwerden. Diese betrafen nicht ausschließlich das Bundesministe­rium für Inneres und die diesem unterstellten Behörden, sondern vor allem auch den Asylgerichtshof. Die Volksanwaltschaft steht mit den Betroffenen in engem Kontakt, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Über 14 000 Briefe und E-Mails mit Anliegen oder Beschwerden erreichen die Volksanwaltschaft jedes Jahr. Rund 8 000 Personen wen­den sich an den Auskunftsdienst, über 1 300 persönliche Gespräche mit Mitgliedern fin­den im Rahmen von Sprechtagen statt. Insgesamt bedarf es jährlich bis zu 30 000 Schrift­stücken, um Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Ziel der Volksanwaltschaft ist, Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie sich von der Verwaltung nicht fair behandelt fühlen. Die Prüfung von Individu­albeschwerden ist gleichzeitig auch ein Gradmesser für das Funktionieren unserer Verwaltung in Österreich. Die Kontrolle der Verwaltung soll letztendlich transparente, effiziente und bürgernahe Erledigungen sowie nachvollziehbare Entscheidungsprozes­se fördern.

Die präventiven Aufgaben der Volksanwaltschaft zielen darauf ab, Verletzungen der Menschenrechte und Verletzungen der Rechte von Menschen mit Behinderungen nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest unwahrscheinlicher zu machen. Die Kom­missionen der Volksanwaltschaft führen daher flächendeckend und routinemäßig Kon­trollen an Orten der Freiheitsentziehung durch und beobachten natürlich auch Polizei­einsätze.

Die internationale Zusammenarbeit wird von der Volksanwaltschaft seit vielen Jahren forciert. Über das Internationale Ombudsmann-Institut, dessen Generalsekretariat sei­nen Sitz in der Volksanwaltschaft in Österreich hat, ist diese Kooperation auch institu­tionell verankert.

Durch die Übernahme der neuen Aufgaben erhielten die grenzüberschreitenden Netz­werke als Nationaler Präventionsmechanismus einen noch höheren Stellenwert. Nun­mehr geht es auch darum, den Erfahrungsaustausch mit anderen Einrichtungen des Nationalen Präventionsmechanismus sicherzustellen und vergleichbare Methoden bei der Kontrolltätigkeit zu entwickeln. Mit diesen Aktivitäten nimmt Österreich die Ver-


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