Die nächste thematische Beschwerdegruppe ist der Bereich Gesundheit, Soziales. Von Ihnen wurde die Mindestsicherung angesprochen. Es verblüfft uns auch, dass die sogenannte Non-take-up-Rate – dass sich jemand, der Geld bekommen könnte, dieses nicht abholt – in manchen Bundesländern häufiger ist als in anderen.
Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, warum wir in der Frage Beschäftigung für Asylsuchende noch nicht weitergekommen sind. Ich darf das sagen, weil das de facto gestern auch die O-Töne von Volksanwalt Kräuter beim Salzburg-Bericht waren.
Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, warum wir zum Beispiel bei der Standardisierung der Jugendwohlfahrt nicht so gut weiterkommen. Es ist die Gruppengröße angesprochen worden. Sie alle können sich – ob vom Fach oder nicht – vorstellen, dass es einen qualitativ großen Unterschied macht, ob man neun oder 16 Jugendliche in der Gruppe hat. Hier ist eine Art Vereinbarung zu finden, wie man sich bundesländerübergreifend auf eine Zahl einigen könnte. Von Ihnen wurde auch angesprochen, ob das Mittel des 15a-Vertrages künftig für solche Dinge tauglich ist beziehungsweise das, was man bei der Jugendhilfe versucht hat. – Da sind wir auch am Erproben, sicher wird die Volksanwaltschaft diese Weiterentwicklung begleiten.
Ich darf auch für den Hinweis darauf danken, dass wir uns um die Frage Menschen mit Behinderungen bemüht haben. In der Tat, wir haben das ja im Portfolio der Menschenrechts-Besuchskommissionen. Und da kommt es schon darauf an, dass die Kommissionen in der Einrichtung gewappnet sein müssen, einen bestimmten Schulenstreit bestehen zu können. Etwa bei der Frage: Was heißt Inklusion? Wie weit geht das? Konkurrenzieren sich Inklusion und spezielle Förderung? Wie kann man das organisieren? – Ich glaube auch, dass wir nach nicht einmal zwei Jahren OPCAT – also Tätigkeit im Sinne des nationalen Präventionsmechanismus – gewissermaßen am Anfang stehen. Aber die Diskussion wird noch weiterzuführen sein. Es gibt auch ein Übergangsprogramm aus dem Bildungsministerium, bis wann man mit Sonderschulen oder sonderpädagogischen Zentren weiter so verfährt, dass Inklusion immer noch das übergeordnete Ziel dazu ist.
Lassen Sie mich auf die Frage Präventivarbeit zurückkommen! Ich werde sicher Ihre wertschätzende Berücksichtigung dieser neuen OPCAT-Aufgaben, Menschenrechts-Prüfaufgaben zusammenfassen und den Kommissionsmitgliedern mitteilen, dem Menschenrechtsbeirat mitteilen, damit alle erfahren, wie sehr wir in dieser neuen ausgeweiteten Kompetenz wertgeschätzt werden, öffentlich bemerkt werden, politisch bemerkt werden, und damit auch alle in ihren Bundesländern darüber reden und auch mit großer Aufmerksamkeit die Standards berücksichtigen.
Manchmal werde ich gefragt: Was habt ihr denn in diesen Einrichtungen, die ihr prüft, schon festgestellt? – Wir haben bis auf Weiteres nicht die Absicht, eine „Best-of-Liste“ zu machen – also die Top-Schule in Salzburg, das schlechteste Heim in Tirol, die beste Jugendwohlfahrtseinrichtung in irgendwo –, das wäre die Verfehlung des Begriffs „Prävention“, das wäre die Verfehlung der Absicht.
Zu den Prüfinhalten darf ich Ihnen sagen: Es geht in erster Linie natürlich um Speisepläne zur Mangelernährung, Diätpläne, Medikationspläne, Fixierungspläne – Fixierungen müssen dokumentiert werden, das muss als gelinderes Mittel ausgewiesen werden. Wie also gearbeitet wird, das muss heute Gott sei Dank in diesen Einrichtungen von der Jugendwohlfahrt über die Psychiatrie bis zur Altenpflege dokumentiert werden. Und wenn allein die Gewissenserforschung in den Einrichtungen bedeutet, die Kommission könnte kommen, wie schaut es mit meiner Dokumentation aus oder muss ich diese auf Vordermann bringen – sozusagen eine Revision meiner Mittel, die ich einsetze –, dann ist schon viel im Geiste der Prävention getan.
Wir schauen auch darauf, wie es mit der Fortbildung, der Supervision der Mitarbeiter ist. Das betrifft die Justizwachebeamten genauso wie die Bediensteten in Alten- und
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