BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 84

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Pflegeheimen. Das betrifft auch den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten, der an­gesprochen wurde. Wir haben eine sehr umfassende Prüfung des Modellprojekts Vor­dernberg eingeleitet und stehen vor dem abschließenden Bericht. Vielleicht wird das dann auch eine spezielle Diskussion mit Ihnen beziehungsweise mit dem Nationalrat und Bundesrat. Warum? – Weil definitionsgemäß das Schubhaftzentrum Vordernberg ein Modellprojekt sein soll und dort die Integration von Sicherheitsdiensten, von Ge­meindebediensteten in Kooperation der Trägerschaft bis hin zu hoheitlichen Aufgaben und Abgrenzung zu den eben Genannten sehr präzise und sehr gut gemacht werden muss.

Wir konnten schon erreichen, dass viele Dinge in den Verträgen nachjustiert wurden, abgegrenzt wurden, präzisiert wurden. Und natürlich steht eine hoheitliche Aufgabe einem privaten Sicherheitsdienst nicht zu. Genauso wie im Ärztegesetz geregelt ist, was ein privater Sicherheitsdienst im Krankenhaus darf, und trotzdem wird dort manch­mal eine großzügige Interpretation gelebt.

Das wird uns also weiterhin noch beschäftigen. Es ist – soweit ich auch von einem Antrag aus dem Nationalrat weiß – das Begehren, hier noch einmal zu prüfen. Vor al­lem in der Psychiatrie wird geprüft, wie weit man auf private Sicherheitsdienste verzich­ten kann. Ich respektiere auch die Sorgen der ÄrztInnen und Pflegerinnen und Pfleger, die fragen, was sie mit besonders aggressiven Patientinnen und Patienten machen sollen, mit denen sie allein schon körperlich nicht umgehen können. Aber Achtung – Abgrenzung: Was ist Ärztedienst, was ist Pflegedienst und was ist hoheitliche Aufga­be? Das darf niemals vermischt werden.

Ich sage auch noch kurz etwas zur Ausweitung des Rederechts und zur Prüfung aus­gegliederter Unternehmungen. Als Landes-Volksanwälte sind wir ja in den Bundeslän­dern außer in Tirol und Vorarlberg tätig. Wir waren gestern in Salzburg und haben dort einen Landesbericht diskutiert, ganz ausführlich, auch mit den Ausschussmitgliedern, und im Landtag die Präventionsaufgaben, weil das durch die Trägerschaft ja gerade die Landtage besonders interessiert. Wir versuchen auch, nicht ständig in Einrichtun­gen Unruhe zu erzeugen, indem einmal die Gemeindeaufsicht, einmal die Landesauf­sicht und einmal die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen kommt, sondern auch da einen Weg zu finden, zwar unangemeldet, aber dennoch, so aufzutreten, dass man sich nicht nur ständig die Klinken in die Hand drückt. Das ist auch wichtig.

Zu den ausgegliederten Einrichtungen nur einen Denkanstoß: Was ist denn die Alter­native? – Ich muss sagen: Ich kann zwar einen netten Brief an diese und jene Ein­richtung schreiben, aber wissen Sie was, Frau Huber/Mayer – wer auch immer –, Sie können sich ja ans Gericht wenden, Sie können das Unternehmen klagen! – denn das wäre die zivilrechtliche Konsequenz. Allerdings sagen die Leute dann, so wie vielleicht auch Sie sagen würden: Sie meinen das aber nicht ernst, denn gegen die Rechtsab­teilung des Unternehmens XY werde ich mich nicht durchsetzen?!

Ich bedanke mich. Ich denke, ich habe zumindest kursorisch viele von Ihnen angespro­chene Punkte aufgenommen.

Ein Wort noch zur Prävention Netzbetten: Ja, es freut uns sehr, dass eigentlich so rasch von Bundesseite reagiert wurde und die Netzbetten verboten worden sind.

Und zur Personalmangelsituation in den Haftanstalten haben wir die Zusage für 100 Stellen in der Justizwache. Allerdings: Wir werden uns sehr genau anschauen, wie diese Personen eingesetzt werden, damit auch in der Organisation optimiert wird.

Zum Abschluss noch einmal: Ja, wir definieren uns als Haus der Menschenrechte. Wir tun das auch, weil wir diesen gesetzlichen Auftrag haben, weil wir die Zusammenar­beitsverpflichtung mit der Jugend, mit Schulen, mit Weiterbildungseinrichtungen haben und gerne aufnehmen. Wir haben uns dazu auch in einem Besucherzentrum selbst


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite