BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 117

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15.36.45

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Abkommen mit den USA geht es darum, einen Austausch von Steuerdaten vorzunehmen, um Steuersündern und Steuerflüchtlingen auf die Spur zu kommen. Das ist ja jetzt global gesehen ein richtiges Ziel. Es hat schließlich niemand von uns Verständnis für Steuersünder. Für die kleinen nicht und noch weniger für die großen. Aber wie das bei so hehren Zielen oft ist, vor allem wenn es sich um Abkom­men mit den USA handelt, ist es oft sehr einseitig ausgelegt. Und das ist auch hier so.

Wir sind nämlich in diesem Abkommen verpflichtet, an die USA Daten zu liefern. Umgekehrt ist das aber nicht der Fall. Warum? Weil wir dieses Modell 2 haben. Wir hatten ja die Wahl zwischen zwei Modellen. Modell 1 kam für uns nicht infrage, weil es aufgrund unserer Rechtslage, sprich des Bankgeheimnisses in Österreich, nicht möglich war, denn hier wäre ein automatischer Datenaustausch vorgenommen worden. Daher haben wir uns für dieses Modell 2 entschieden, wo wir die Daten an die amerikanischen Steuerbehörden liefern müssen.

Aber selbst wenn wir Modell 1 gewählt hätten, wäre es noch immer nicht so gewesen, dass ein automatischer Austausch aller Daten stattgefunden hätte, denn es ist auch in dem Vertragstext zu lesen, dass die USA nur in eingeschränktem Ausmaß verpflichtet sind, Daten an Österreich zu liefern.

Da sagen wir, das ist dann schon eine Art von Knebelungsvertrag, wenn einer alles hergeben muss, und der andere darf sich aussuchen, was er hergeben will und was nicht.

Ich finde es interessant, mit den USA so ein Abkommen zu schließen, die ja selber darauf gedrängt haben und jetzt sagen: Wer da nicht mitmacht, ist ein ganz böser Bube!, und selber ganz legale Steueroasen in ihrem eigenen Land haben: Delaware, Nevada. Ganz legal kann man dorthin Gelder verschieben, für die man keine Steuern zahlen möchte. Das ist so (Bundesrat Dörfler: Typisch amerikanisch!) Ich will nicht sagen, das ist verlogen, aber es ist schon diese Doppelbödigkeit, die wir gerade bei den US-Amerikanern oft sehen, und ich bin nicht der Amerika-Hasser schlechthin und sage, alles, was aus den USA kommt, ist schlecht. Sie haben durchaus auch gute Sachen, aber sie haben schon eine gewisse doppelbödige Moral.

Wer bei der Weitergabe von Steuerdaten nicht mitspielt, der wird einfach bestraft. Das ist auch eine Form von Knebelung, wenn ich sage: Wenn du da nicht mitmachst, dann bestrafe ich dich! Die, die nicht mitspielen wollen, werden nämlich automatisch mit einer 30-prozentigen Quellensteuer bestraft.

In Österreich hat man das – eine typisch österreichische Lösung – so gemacht, dass man das an die Finanzinstitute weitergereicht hat. Jetzt wissen Sie ja alle, dass unser Mitleid mit den Finanzinstituten sehr oft enden wollend ist. Aber in dem Fall, finde ich, macht man es sich schon ein bisschen leicht: Man gibt das den Finanzinstituten, und die müssen schauen, wie sie damit zurechtkommen. Die müssen nämlich die Men­schen ausfindig machen, dann müssen sie mit ihnen in Kontakt treten, dann müssen die ein Formular ausfüllen – und all das kostet Zeit und somit auch Geld.

Die Finanzinstitute selber rechnen mit Kosten von 100 Millionen € für diese Um­stellung, vor allem was die EDV anbelangt. Das bedeutet aber auch Kosten von 100 Millionen € für die kleineren Institute und nicht nur für die großen, die das vielleicht leichter tragen könnten.

Von der 30-prozentigen Quellensteuer, von der ich gesprochen habe, sind ja auch Kapital­erträge beziehungsweise auch Zinseinkommen oder Dividenden aus Wertpapie-


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