BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 118

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ren aus den USA betroffen, also es geht nicht mehr nur darum, dass man Steuern hinterzogen hat. Und das sind Dinge, die wir immer sehr kritisch betrachten. Die Liste, was man alles wissen muss, ist ja sehr lang: Ist der Kunde ein US-Staatsbürger? – Da könnte man davon ausgehen, dass er in den USA auch steuerpflichtig ist. Ist er in den USA ansässig? Ist er in den USA geboren? Hat er eine aktuelle Wohnadresse oder eine aktuelle Telefonnummer in den USA? – Also das finde ich schon auch sehr interessant. Besteht ein Dauerauftrag auf ein US-Konto? Gibt es eine gültige Zeich­nungsberechtigung oder Vollmacht zugunsten eines Dritten?

All das sind Kriterien, die die US-Steuerbehörde ermittelt, um zu schauen, ob der seine Steuern auch gezahlt hat. Was heißt das aber in der Praxis? Wenn jetzt zum Beispiel jemand von uns einen Sohn oder eine Tochter hat, die gerade in den USA studiert, dort für eine gewisse Zeit lebt, und, weil wir ja nette Eltern sind, diesem Kind Monat für Monat einen gewissen Betrag auf ein US-Konto zahlt, dann ist er genauso davon betroffen wie jeder andere. Also da kann man nicht nur von Steuersündern oder Steuerflüchtlingen sprechen, die dann in Verdacht geraten, Steuern zu hinterziehen.

Darum glaube ich auch, dass das oft genug für die USA ein Vorwand ist. Man will hier an ein ganzes Datenpaket herankommen. Wir haben ja schon Erfahrungen mit SWIFT, wir haben Erfahrungen mit der NSA, wir wissen, dass die Amerikaner da sehr, sehr gierig sind, alle Daten zu bekommen, die sie kriegen können. Es gibt natürlich immer einen guten Vorwand. Auch unter dem Titel der Terrorbekämpfung sind ja viele Dinge auf den Weg gebracht worden.

Interessant ist aber – als kleine Randbemerkung –: Wenn man sich an den Fall zurückerinnert, wo man einen Terroristen aus einem Flugzeug rausgefischt hat, der ungehindert in das Flugzeug einsteigen konnte und auch eine Zeit lang ungehindert reisen konnte, obwohl er, ich weiß nicht, auf mindestens zehn Terroristenlisten stand, dann sieht man: So lückenlos dürfte das System dann doch auch wieder nicht sein.

Ich glaube aber auch gar nicht, dass es vordergründig darum geht, sondern ich glaube, dass dies nur als Vorwand dient, um im Hintergrund möglichst viele Daten zu bekom­men. Das heißt, den „gläsernen Menschen“ haben wir eigentlich schon, den haben wir auf jeden Fall. Und wir schließen ein Abkommen – Österreich ist ja immer Muster­schüler, und wir sind immer ganz brav. Um diese Daten weiterzugeben, braucht es ja das Einverständnis des Kunden. Noch ist es ja nicht so weit – wir befinden uns ja im Modell 2 –, dass das automatisch geschieht.

Wenn jetzt aber der Kunde verweigert und sagt, er möchte nicht, dass seine Daten weitergegeben werden, dann gilt er – und das halte ich für eine interessante Formulie­rung beziehungsweise für einen interessanten Ausdruck für solche Leute – als „wide­rspenstiger Kontoinhaber“. Daher werden seine Daten dann auch nicht nament­lich, sondern anonymisiert an die Steuerbehörde in den Vereinigten Staaten weitergereicht.

Damit ist die Sache gegessen, möchte man jetzt glauben. Der hat jetzt seine Daten nicht weitergegeben, Pech gehabt. – Dies ist jedoch nicht so, denn die Steuerbehörde stellt dann wiederum einen Gruppenantrag an unsere Steuerbehörde, und irgendwann einmal ist der dann dingfest gemacht – im übertragenen Sinn, nicht körperlich –, und sie bekommen natürlich die gewünschten Daten. Damit ist das Bankgeheimnis auf jeden Fall für US-Amerikaner gefallen, weil das ja auch für Unternehmen gilt, die von US-Gesellschaften kontrolliert werden, also Tochterunternehmen.

Es ist also jetzt Schluss mit dem Bankgeheimnis für US-Bürger, was aber 2017 für alle Ausländer kommen wird. Da hat ja Österreich am letzten EU-Gipfel – ich glaube, im März war das – auch zugestimmt. Nur so viel dazu, da uns ja immer erklärt wird, wie gut unser Bankgeheimnis ist und wie wichtig der Regierung das ist. – Uns ist es ja wirklich wichtig, aber die Regierung sagt nur, es ist ihr wichtig, stimmt jedoch trotzdem


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