BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 146

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17.27.32

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Ich freue mich, wenn Sie alle zustimmen, weil das ein extrem wichtiges Gesetz für die öster­reichische Filmkultur ist. Es stimmt schon, wir sind in den letzten Jahren sehr erfolgreich geworden, international auch sehr beachtet worden, aber auch in den heimischen Kinos und bei den österreichischen Filmfestivals. Es ist auch überhaupt nicht vorgesehen oder irgendwie der Plan gewesen, dass nicht auch Festivals unterstützt werden sollen. Die wurden in der Vergangenheit unterstützt und die werden auch in Zukunft unterstützt, weil sie ein wichtiger Transmitter sind für das, was gefördert wird. Wir fördern im Jahr ungefähr 30, 35 Spielfilme in Österreich über das Österreichische Filminstitut. Die müssen auch bekannt gemacht werden. Das geschieht über die Festivals, natürlich auch in den Kinos. Daher unterstützen wir auch Programmkinos, die Digitalisierung von Kinos, weil die sozusagen wichtige Vertriebs-orte sind.

Der österreichische Film ist erfolgreich – ich sage bewusst noch einmal: der öster­reichi­sche Film –, und er würde in Zukunft nicht so erfolgreich sein, wenn dieses Gesetz nicht beschlossen werden würde.

Ich muss Herrn Bundesrat Schreuder allerdings widersprechen: Wir müssen es nicht umsetzen. Würden wir die EU-Richtlinie nicht umsetzen, dann würde es in Zukunft diese Förderung nicht mehr geben. Damit es diese Förderung in Zukunft also auch weiter gibt, müssen wir das Gesetz entsprechend anpassen. In Wirklichkeit dient diese Anpassung auch dazu, dass die Struktur der österreichischen Filmförderung weiter fortgeführt werden kann.

Zur Frage einer Einschränkung: Sie müssen keine Sorge haben, dass jetzt irgendeine Zensurstelle eingerichtet wird, die vielleicht sogar eine Behörde ist, die beurteilt, ob österreichische Identität gegeben ist. Wir haben Beiräte mit Fachleuten beim Öster­reichischen Filminstitut und, wenn es um den innovativen Film geht, im Ministerium, in der Kunstsektion, die das beurteilen. Ich bin überzeugt davon, dass es da in Zukunft keine Änderung geben wird.

Worin Sie natürlich hundertprozentig recht haben, ist: Österreichischer Film heißt in den meisten Fällen Koproduktion mit anderen Filmförderungseinrichtungen, entweder mit solchen der österreichischen Bundesländer oder auch international, mit Deutsch­land oder oft auch mit mehreren Ländern gemeinsam. Sie haben Michael Haneke erwähnt. Da war auch Geld der französischen Filmförderung drinnen. Man könnte „Amour Fou“ von Jessica Hausner nennen, den Eröffnungsfilm bei der heurigen Vien­nale, einen Film, der auch beim Filmfestival in Cannes lief. Der war kofinanziert von der Luxemburger Filmförderung. Es war übrigens der einzige Film, der in Cannes gelaufen ist, bei dem Regierungsmitglieder aus drei verschiedenen Staaten anwesend waren; es waren meine deutsche Kollegin, meine Luxemburger Kollegin und ich dort.

Der österreichische Film ist so erfolgreich, dass er bei allen großen internationalen Festivals vertreten ist. Wir waren in Berlin bei der Berlinale vertreten mit „Macondo“, wir waren in Cannes vertreten mit „Amour Fou“, wir waren in Venedig vertreten mit dem Film von Ulrich Seidl „Im Keller“ und mit dem Film von Veronika Franz „Ich seh, ich seh“. Wir haben den österreichischen Film, der übrigens auch von anderen Ländern kofinanziert wurde, „Das finstere Tal“, den wir für den Oscar nominiert haben. Da gibt es ja noch ein größeres Auswahlprocedere. Und wir waren auch in der Vergangenheit, in den letzten Jahren extrem erfolgreich. Michael Haneke wurde genannt, Ulrich Seidl kann man anführen. Götz Spielmann schaffte es mit „Revanche“ unter die letzten fünf des Auslandsfilms und so weiter. Ich könnte jetzt noch eine ganze Reihe anführen.

 


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