BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 9

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Wenn man schaut, dass wir im Jahr 2014 4 720 Asylanträge von Flüchtlingen aus Syrien, aus Afghanistan 2 818, aus Tschetschenien 1 230 – heuer zwar minus 23 Pro­zent gegenüber dem Vorjahr –, aus dem Kosovo und so weiter, sogar aus Somalia 806 Anträge haben, so sehen wir, dass wir gefordert sind, nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, sondern auch unseren humanitären Ansprüchen. Ich denke, für meine Gesinnungsgemeinschaft kann ich das als Wertkonservativer auch begründen, dass wir selbstverständlich menschlich zu agieren haben.

Nichtsdestotrotz gibt es natürlich in der Umsetzung dieser Herausforderung sowohl in unserer Bevölkerung, aber auch in anderen Nebenbereichen große Probleme. Da bin ich schon bei einem wichtigen Punkt, der in den letzten Monaten immer wieder gefordert wurde, dem freien Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber.

Wir haben uns das genau angeschaut und mit Frau Präsidentin Zwazl in der Wirt­schaftskammer auch diese Zahlen diskutiert. Lässt es der österreichische Arbeitsmarkt bei 410 000 Arbeitslosen zurzeit zu, dass wir uneingeschränkt diese Arbeitserlaubnis erteilen?

Die zweite Frage ist, ob es nicht eine Möglichkeit ist, über die normale Zuwanderung eine Arbeitserlaubnis zu erlangen, wenn wir das Asylverfahren verkürzen. Die subsidiär Schutzbedürftigen sind, wenn die Schutzbedürftigkeit festgestellt wurde, ja nach drei Monaten bereits de jure auf dem Arbeitsmarkt zugelassen. Faktum ist, dass diese subsidiär Schutzbedürftigen diese Quote gar nicht ausnützen. In Wien sind zum Beispiel 40 Prozent der Mindestsicherungsbezieher bereits subsidiär schutzbedürftige Personen.

Ich denke, da müssen wir nachschärfen, weil wir von der Wirtschaft ja nicht a priori gegen eine Arbeitsbewilligung für einen Asylwerber sind, wenn Not am Mann ist. Und diese Möglichkeit gibt es ja vor allem für Saisonniers im Tourismus, aber auch in der Landwirtschaft. Sie wird aber leider sehr wenig angenommen, weil wir die Flüchtlings- und Asylkonzentration in den Ballungszentren haben und niemand gerne freiwillig in der Wintersaison für drei oder vier Monate vielleicht nach Vorarlberg zieht, wenn er hier in Wien seine familiäre Umgebung als Asylwerber hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, in Österreich, auch im Bereich des zuständigen Innenministeriums, hat sich in den letzten Jahren einiges verbessert, auch durch die Einrichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und des Bundesverwaltungsgerichts. 2013 dauerte ein Asylverfahren im Schnitt 2,8 Monate, 70 Prozent der Verfahren wurden binnen sechs Monaten entschieden. Hier haben wir auf europäischer Ebene fast ein Best Practice-Beispiel.

Ich war mit der Kollegin Korun und dem Kollegen Wittmann bei diesem Asyl-EU-Meeting in Rom. Dort wurden wir aufgrund der prekären Situation aufgefordert, zusätz­liche Quoten zu übernehmen. Aber wir können uns von den Basisdaten her durchaus europaweit sehen lassen.

Damit auch die Zukunft funktioniert, hat es von der Frau Ministerin im EU-Innen­minis­terrat in Brüssel die Initiative „Save Lives“ gegeben. Bei der europaweiten Fest­legung von Quoten würden wir unseren Anteil natürlich übernehmen. Wenn wir die Quoten nach Einwohnerzahlen der einzelnen EU-Staaten regeln würden, dann hätten wir heute statt 17 000 8 000  Flüchtlinge in Österreich zu versorgen. Auch der deutsche Innenminister Thomas de Maizière hat da mitgezogen, für Deutschland wäre das eine Verringerung von derzeit 65 000 auf 25 000. Also wenn wir das Stichwort Vertei­lungsgerechtigkeit einmal in einem anderen Sinne betrachten, dann würde ich sagen, dass wir uns im europäischen Vergleich durchaus ab und zu auch selbst loben dürfen, noch dazu, weil wir einen Standard der Unterbringung haben, von dem andere europäische Länder nur träumen können.

 


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