Tagtäglich erreichen uns über die Medien – Zeitungen, Fernsehen, Internet und so weiter – viele erschreckende Bilder aus dem syrischen Kriegsgebiet. Nicht nur Bilder einer zerstörten Infrastruktur nach dreieinhalb Jahren Krieg in Syrien, sondern auch eine Vielzahl von Berichten über Menschenrechtsverletzungen wie Entführungen, Vergewaltigungen, Folter und Mord an vermeintlichen oder echten Kriegsgegnern oder Angehörigen von religiösen Minderheiten oder Volksgruppen aufseiten der meisten Kriegsparteien kommen bis in unsere Wohnzimmer.
Hier zu handeln, hier nicht wegzusehen und Menschen den bestmöglichen Schutz angedeihen zu lassen, ist die Pflicht eines zivilisierten Staates, ist die Pflicht einer zivilisierten Gesellschaft, und das trifft auf die Europäische Union, das trifft auf Österreich zu.
Wir sprechen momentan von einigen Tausenden Kriegsflüchtlingen aus Syrien, müssen uns aber auch vor Augen halten – Kollege Perhab hat es ja angesprochen –, dass Länder wie die Türkei, der Libanon, der Irak oder Jordanien jeweils mehrere Hunderttausend Flüchtlinge aufgenommen haben – im Falle des Libanon sogar 1,2 Millionen bei 5,8 Millionen Einwohnern.
Wie verhält es sich jetzt mit der Situation in Österreich? Von 1999 bis 2013 lag die durchschnittliche Zahl der jährlichen Asylwerber in Österreich bei rund 20 100. In den Jahren 2001 bis 2005 lag diese Zahl wesentlich über dem Durchschnitt, mit über 39 300 war das Jahr 2002 ein Spitzenreiter. Durchschnittlich wurden im Großen und Ganzen, über die Jahre hinweg betrachtet, rund 20 Prozent der Asylanträge als berechtigt anerkannt, der Rest wurde abgelehnt. Momentan bilden die Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan die mit Abstand größte Gruppe der Asylwerberinnen und Asylwerber in Österreich.
Die Zuerkennung der Schutzbedürftigkeit erfolgt relativ schnell, zumal diejenigen aus Syrien aus einem direkt betroffenen Kriegsgebiet kommen. Flüchtlinge aus Afghanistan bekommen die Schutzbedürftigkeit nicht automatisch zuerkannt, sondern nur dann, wenn sie aus einem Gebiet mit relativ hoher Gefährdung kommen.
Bezüglich der schnellen Abwicklung der Verfahren liegt Österreich mittlerweile EU-weit an der Spitze. Dafür auch recht herzlichen Dank den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit. Mittlerweile ist es auch so, dass der Grund für den humanitären Aufenthalt gleich von Beginn an mitgeprüft wird. Die Erstanerkennung erfolgt bereits nach drei Monaten, die Entscheidung nach dem Einbringen von etwaigen Rechtsmitteln erfolgt im Durchschnitt bereits nach rund neun Monaten, und sollte das Verfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen, gibt es Entscheidungen in höchster Instanz im Durchschnitt bereits nach rund 15 Monaten. Damit liegt Österreich bezüglich der Schnelligkeit der Verfahren EU-weit am vordersten Platz.
Auch die Tatsache, dass die ausgefolgten Bescheide von den höheren Instanzen kaum infrage gestellt werden und fast ausschließlich anerkannt werden, spricht für die Qualität und die schnelle Abwicklung. Der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof haben ja diese Qualität der Erstentscheidungen bereits hier im Haus hervorgehoben.
Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen und festhalten, dass wir anhand der aktuellen Zahlen vom 27. November 2014 von 29 000 Personen sprechen. Bei über 2 000 Gemeinden – Kollege Perhab hat es ja schon angesprochen – dürfte das eigentlich kein großes Thema sein. Ich halte es zum Teil auch für eine Schande, wie diese Debatte geführt wird und dass wir hier Riesenprobleme bei der Unterbringung haben.
Ich stimmen Ihnen, Frau Bundesministerin Mikl-Leitner, auch zu, dass es unerlässlich sein wird, auch EU-weit für eine bessere Lastenverteilung zu sorgen, diese herbeizu-
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