kann nicht gewährt werden. Zuerst müssen wir unsere österreichischen Arbeitslosen in Beschäftigung bringen. Asylwerber können dennoch einen positiven Beitrag leisten, indem sie sich bei gemeinnützigen Tätigkeiten in den Gemeinden ihres Aufenthalts und bei gemeinnützigen Vereinen engagieren.
Wichtig ist, dass unsere Asylverfahren straffer und viel schneller werden. Jeder Asylwerber, der einen positiven Asylbescheid bekommt, erhält dann ohnehin ein uneingeschränktes Arbeitsrecht. Eine maximale Dauer von drei Monaten für einen Asylbescheid sollte das Ziel sein.
Und zum Schluss noch eine wichtige Botschaft an alle Asylwerber und Migranten:
Lebt in Österreich wie Österreicher, lernt die deutsche Sprache, geht arbeiten, zahlt Steuern und belastet nicht unser Sozialsystem! Haltet euch an österreichische Gesetze!
Barbarische Scharia-Gesetze und barbarische Teile des Koran lassen sich mit dem österreichischen Rechtsstaat, der österreichischen Verfassung und dem Wertesystem der Europäischen Union nicht vereinbaren! (Zwischenrufe der Bundesräte Schennach und Mayer.)
Du sollst nicht töten, denn jedes Leben ist heilig!, das sollte der Hauptleitsatz jeder Weltreligion sein! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Diesen Satz sollt ihr täglich predigen – in den Moscheen, in den Kirchen, in den heiligen Tempeln und in allen Schulen dieser Welt! – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesräten der FPÖ.)
10.21
Präsidentin Ana Blatnik: Hinsichtlich eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
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