BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 32

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Eine Studie, die in Deutschland vor einigen Jahren mithilfe von Befragungen von ehe­maligen DDR-Sportlern, die von ihrem Umfeld damals systematisch mit illegalen Mitteln versorgt wurden, erarbeitet wurde, brachte ein erschreckendes Ergebnis. 62 Pro­zent der Befragten haben psychische Probleme, 25 Prozent Krebs, 23 Prozent Essstörungen. Die Hälfte der befragten Frauen leidet unter gynäkologischen Erkran­kungen. 11 Prozent der Männer sind durch Hormonstörungen brustkrebsgefähr­det.

Neu in einer Untersuchung zum DDR-Doping erforscht wurden die Folgen für die Kinder der Sportler: Athletinnen hatten laut Untersuchungen 32 Mal mehr Fehlgeburten als andere Frauen, die Quote der Totgeburten lag um 10 Prozent höher. Laut einer Studie leidet ein Viertel der Kinder der befragten DDR-Spitzensportler unter Allergien, Haut- oder Lungenerkrankungen.

Neben den oft langfristigen gesundheitlichen Folgen für die Sportler ziehen Doping­schäden inzwischen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Doch offensichtlich hält weder das eine noch das andere manchen Sportler beziehungsweise das Umfeld davon ab, die natürlichen Leistungsgrenzen des Sportlers anzuerkennen. Durch die medienwirksame Veröffentlichung von Dopingfällen ist nicht nur die Öffentlichkeit entsetzt, sondern auch die betreffende Sportart wird dabei in Misskredit gebracht. Auch die Sportler in dieser Sportart, die clean sind und sportliche Leistungen ohne Zuhilfe­nahme von irgendwelchen Mitteln erbringen, werden dadurch direkt oder indirekt – durch Abspringen von Sponsoren oder Reduzierung der Förderungen und so weiter – bestraft.

In Österreich wurde 2007 das Anti-Doping-Gesetz von allen Parlamentsparteien be­schlossen – damit verfügt Österreich über eine der umfangreichsten Anti-Doping-Gesetzgebungen Europas. Ein wesentlicher Schritt im Kampf gegen Doping wurde damit bereits beschritten, es zeigt aber auch, dass dieser Schritt ein wichtiger und ein richtiger war.

Heute beschließen wir eine Novelle des Anti-Doping-Gesetzes, denn mit 1. Jänner 2015 tritt der neue Welt-Anti-Doping-Code in Kraft. Österreich muss seine Anti-Doping-Bestimmungen diesen Regelungen anpassen, um einerseits hinkünftig auch weiterhin als möglicher Kandidat für die Austragung von Sportgroßveranstaltungen aufgrund der Code-Compliance infrage zu kommen. Andererseits werden durch diese Novelle wichtige Bestimmungen beschlossen, um das Anti-Doping-Gesetz noch effizienter, moderner und zielgerichteter zu gestalten.

Um die Doping-Netzwerke noch stärker bekämpfen zu können, wurden auf Grundlage des Welt-Anti-Doping-Codes auch zwei neue Tatbestände geschaffen: Komplizen­schaft und der verbotene Umgang. Damit wird Beihilfe sowie Betreuung durch Per­sonen mit Doping-Vergehen verboten, was eine ganz wichtige Bestimmung in der Bekämpfung der Doping-Netzwerke ist.

Weiters wird die Regelstrafe von zwei auf vier Jahre erhöht, und die Zusammen­setzung des nationalen Testpools wird geändert. Bisher waren Sportlerinnen und Sportler, die durch die NADA getestet wurden, aus ziemlich allen Fachverbänden im obersten Testpool. Nun wird eine Risikoanalyse eingeführt, damit werden zwei Test­pool­segmente eingerichtet und die im Zusammenhang mit Doping gefährdeten Sportarten sicherlich besser geschützt. Auch die Trennung zwischen der NADA und der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission wurde klarer strukturiert. Des Weiteren wurde eine flexiblere Gestaltung beim Ausschluss von Förderungen um­gesetzt, und das Anti-Doping-Verfahren wurde straffer und klarer strukturiert.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dieser Novelle schaffen wir eine weitere Verbesserung im Kampf gegen Doping im Sport. Doping hat im Sport nichts verloren. Wir müssen gemeinsam mit den betreffenden Institutionen und Verbänden weiter hart


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