BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 31

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Ana Blatnik: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsich­tige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 sowie 7 und 8 jeweils unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

10.25.091. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2014 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 geändert wird (320 d.B. und 344 d.B. sowie 9257/BR d.B. und 9259/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu Punkt 1.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger. Bitte um den Bericht.

 


10.25.29

Berichterstatterin Brigitte Bierbauer-Hartinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Grüß dich, Herr Bundesminister! Wertes Präsidium! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. De­zember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


10.26.17

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Viele von uns kennen die Meldungen, in denen Spitzensportler bei sensationellen sportlichen Leistungen von den Medien und von der Öffentlichkeit bejubelt werden.

Dadurch wird der Druck auf den Sportler massiv, immer bessere Leistungen zu erbrin­gen, um Sponsoren zu halten beziehungsweise Sponsoren zu gewinnen, um im Mittel­punkt der Sportberichterstattung zu stehen. Diesem Druck können Sportler dann manchmal nicht mehr standhalten und greifen zu verbotenen Hilfsmitteln, wie es zum Beispiel bei einem österreichischen Sportler Anfang dieses Jahres passiert ist. Da gibt es sicherlich in den verschiedensten Sportarten einige Beispiele.

Verbotene Hilfsmittel, auch Doping genannt, die die Schnelligkeit und Kraft erhöhen, die das Selbstvertrauen eines Sportlers verbessern und so weiter – manch einer kann der Versuchung nicht widerstehen und greift dabei wissentlich und, aufgrund eines schlechten Umfeldes, auch unwissentlich zu Mitteln, die eigentlich nicht erlaubt sind. Neben dem Aspekt des Betruges an den korrekt handelnden Sportlern ist das nicht zuletzt auch ein Raubbau an der eigenen Gesundheit.

 


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