BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 46

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immer wieder vorgibt, den kleinen Mann – die Arbeitnehmerin, den Arbeitnehmer – zu vertreten, heute diesem Gesetz nicht zustimmt, das ein wirklicher Schlag ins Gesicht dieser Leute ist. Dafür sind Sie dann verantwortlich, und ich ersuche Sie auch, dass Sie doch den kleinen Leuten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sagen, dass es Ihnen wurscht ist, wie es ihnen geht! (Bundesrat Krusche: Du negierst hartnäckig, was die Monika Mühlwerth gesagt hat!)

Ein paar Dinge betreffend die Entsenderichtlinie zur Klarstellung, meine Damen und Herren! Darin gibt es immerhin schon das, was wir heute Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsmöglichkeiten nennen, natürlich nicht in riesiger Zahl. Aber immerhin sind 17 ausländische Firmen bereits jetzt für den Zugang zum österreichischen Arbeits­markt gesperrt, weil sie wegen Unterentlohnung, Nichtvorliegen von Lohnunterlagen und so weiter Verwaltungsstrafen bekommen haben. Das Verhängen dieser Verwal­tungsstrafen bedeutet immerhin für 17 Unternehmungen – ausländische Firmen –, dass sie hier nicht arbeiten und ihre Dienstleistungen nicht anbieten dürfen.

Das ist die Rechtslage, das tun wir, und wir verschärfen das heute auch mit diesem Gesetz.

Allein bei der Unterentlohnung betrug das gesamte Strafmaß rund 19 Millionen €. Das heißt, dass diese Gesetzesmaterie in Wirklichkeit sehr wohl gegriffen hat, aber auch, dass es notwendig ist, ein paar Dinge noch weiter zu verschärfen. Wir sind hier auf dem richtigen Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Ich hätte das natürlich gerne in allen Bereichen umgesetzt, aber wir sind hier step by step unterwegs und versuchen, das auch Schritt für Schritt umzusetzen.

Ich möchte noch einmal an alle appellieren, diesem Gesetz zuzustimmen, weil wir damit nämlich in Österreich etwas geschaffen haben, das uns sozusagen einzigartig macht. Wir sind das einzige Land der Welt, das im Verwaltungsstrafrecht den Tatbe­stand der Unterentlohnung verfolgt, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ein weiterer Punkt ist natürlich auch die Gesetzesreparatur im Bereich der Neben­erwerbsbauern. Diese Reparatur ist im Interesse dieser Personengruppe unbedingt notwendig, denn in Wirklichkeit sind das zu 50 Prozent Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer – wie alle anderen auch –, und zu 50 Prozent sind diese Personen in der Landwirtschaft tätig – wie eben Vollerwerbsbauern. Das heißt, dass diese Menschen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in diesen Bereich fallen. Man stellt damit die alte Rechtslage des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für Nebenerwerbs­landwirte wieder her.

Ein sehr wichtiges Gesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird heute novelliert, und ich hoffe, dass es auch Ihre Zustimmung findet.

Die vier wichtigsten Eckpunkte sind für uns folgende: In Zukunft wird das gesamte Entgelt aller Branchen überprüft. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil Entgelt­bestandteile nach der alten Gesetzeslage nicht inkludiert waren. So ist es möglich, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern enorm entgegenzukommen.

Die Lohnunterlagen haben da zu sein – schwindeln gehört der Vergangenheit an. Es wird eine Informationspflicht für Arbeitnehmer geben, wie Verstöße geahndet werden, würden sie nachgewiesen werden, auch das ist ein wesentlicher Punkt. Und vor allem eines ist ganz wichtig: Es wird höhere Strafen geben und es wird teurer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch zum Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz und zum Thema Kurzarbeit kommen! Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Punkt ist, weil wir das in Österreich auch benötigen. Die Kurzarbeit ist ein wesentliches Instrument, um Menschen in Beschäftigung zu halten. Die Menschen in unserem Land gehen nicht in Kurzarbeit, weil es an der notwendigen Flexibilität der


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