BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 45

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Und eines sage ich auch: Ich komme selbst aus dem Baugewerbe, habe im Bau­bereich gearbeitet, und ich kenne viele Menschen, die in der Gastronomie tätig sind. Aber ich kenne keinen einzigen Arbeiter, der im Schweiße seines Angesichts reich geworden ist. Das gibt es nicht. Daher muss man die Leute schützen und auch die Firmen, die versuchen, ihre Arbeitnehmer entsprechend zu entlohnen.

Zu dem, was Kollegin Mühlwerth gesagt hat: Frau Kollegin Mühlwerth, kein einziger Migrant oder Drittstaatsangehöriger wird jemals einem Österreicher einen Arbeitsplatz wegnehmen können. (Bundesrätin Mühlwerth: Nicht?) Wissen Sie, warum? – Weil wir in Österreich das Ersatzkraftverfahren haben. Das heißt, wenn eine offene Stelle frei ist, muss das AMS zuerst prüfen, ob ein österreichischer Staatsbürger für die freie Stelle zur Verfügung ist, und wenn nein, ob ein EU-Bürger für diese freie Stelle zur Verfügung ist. Wenn nein, wird geprüft, ob es Drittstaatsangehörige mit den unter­schiedlichen Aufenthaltstiteln und Arbeitsbeschäftigungsmöglichkeiten, die für diese offene Stelle infrage kommen, gibt. Und ganz zum Schluss kommen Asylwerber und Asylwerberinnen, die aber auch nur in bestimmten Bereichen und nur befristet Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zum Beispiel bei der Saisonarbeit in der Gastronomie und der Land- und Forstwirtschaft.

Also bleiben wir bei den Fakten! Ich weiß, dass das, was Sie zitiert haben, gerade unter jungen Migranten und Migrantinnen – nicht das beste Bildungsniveau – ein Prob­lem ist. Aber das mit diesem Gesetz in Verbindung zu bringen, das halte ich für äußerst falsch und problematisch, weil man dann den Bildungsbereich diskutieren müsste. Wir werden dazu noch einen weiteren Tagesordnungspunkt verhandeln – ich glaube, Tagesordnungspunkt 11 –, und dann können wir diese Sachen, die Sie richtiger­weise angesprochen haben, diskutieren. Ich halte es für falsch, sie mit dieser Materie zu vermischen. Ich weiß, dass das eine das andere bedingt, aber gerade wir Mandatare sollten saubere Diskussionen führen und nicht das eine mit dem anderen vermischen.

Das, was wir heute beschließen – das möchte ich zum Schluss noch anmerken –, haben meine Kollegen und Kolleginnen im Nationalrat schon im Jahr 2011 als Abän­derungsantrag eingebracht. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Damals ist es sozusagen negiert worden, heute erkennt man, dass es Nachjustierungen, Nachschär­fungen benötigt. Ich begrüße das, lieber spät als gar nicht! Wir werden dem natürlich unsere Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

11.21


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Pfister. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.21.56

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte grundsätzlich all jenen Fraktionen, die heute diesem Gesetz die Zustimmung erteilen, herzlich danken. Ich glaube, es ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, um Lücken zu schließen. Dieser Lückenschluss wird natürlich noch weitere Schritte mit sich bringen, wie Kollege Mayer schon gesagt hat.

Warum darf ich das jetzt schon sagen? – Weil wir davor stehen, nächstes Jahr die Durch­setzungsrichtlinie zur Entsendungsrichtlinie umzusetzen. Durch diese Umset­zung wird es dann auch möglich sein, Verwaltungsstrafen im Ausland zu exekutieren.

Ich möchte auch die Ausführungen von Frau Kollegin Mühlwerth, die sich jetzt leider nicht im Raum befindet, etwas geraderücken. Ich glaube, dass, wenn ihre Partei, die


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