BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 48

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durchaus neue Meilensteine, und zwar für alle, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie für die Unternehmerinnen und Unternehmer!

Die Wirtschaft, das sind wir alle miteinander, und deshalb begrüßen gerade wir von der Wirtschaft das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz. Es bringt eine wichtige Verbesserung bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, es bringt eine Entlastung für die Unternehmen hinsichtlich ihrer bürokratischen Verpflichtungen und Erleichterungen in Bezug auf die Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz. Im Sinne des fairen Wettbewerbs begrüßen wir – gerade die Wirtschaft – alle Maßnah­men, die dahin gehen, dass es faire Regeln gibt, und deshalb ist uns das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz so wichtig.

Nichts bringt mich so sehr in Wallung wie die immer wieder laut werdenden Unter­stellungen. Es gibt auf allen Seiten Menschen, die sich nicht an Gesetze halten, aber man darf das nicht immer verallgemeinern. Wir – die Wirtschaft – sitzen alle in einem Boot. Deshalb ist es uns auch wichtig, dass wir gerade dort, wo es Übergriffe gibt, mit diesem neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das die Sozialpartner gemeinsam erarbeitet haben, jetzt wirklich ein Instrument in der Hand haben, um eingreifen zu können.

Es ist uns wichtig, wirklich wichtig, dass die österreichischen Entgeltbestimmungen einge­halten werden; nicht nur der kollektivvertragliche Grundlohn – es ist ja schon darauf hingewiesen worden –, sondern eben das Entgelt mit all den Zulagen, mit den Überstunden, den Sonderzahlungen und natürlich den verschiedensten anderen Zula­gen, die es noch gibt. Es gibt manche Branchen, die 43 Zulagen haben. Dort muss man schon aufpassen, dass man nicht übers Ziel schießt, dort kann es schon einmal passieren, dass eine Kleinigkeit nicht beachtet wird.

Wir sind für eine faire, korrekte Entlohnung im Sinne eines fairen Wettbewerbs, weil gerade diejenigen, die sich an die Regeln halten, immer einen Nachteil haben – und das kann es nicht sein! Deshalb sind wir froh, dass wir jetzt wirklich strengere Gesetze haben.

Es stimmt nicht, dass die Finanzpolizei geschrumpft ist. Im Gegenteil! Allein aus dem Ressort von Herrn Minister Klug sind 200 Beamte zur Finanzpolizei gekommen. Wir haben derzeit 530 Finanzpolizisten, die laufend unterwegs sind und kontrollieren. Also so, wie die geschätzte Frau Kollegin Mühlwerth gemeint hat, ist es überhaupt nicht! (In Richtung FPÖ:) Vielleicht können Sie ihr das ausrichten. Man soll nicht immer alles schlechtreden.

Es ist wichtig, dass die Anmeldung zur Sozialversicherung verpflichtend ist. Das Nicht­bereithalten der Unterlagen am Arbeitsort ist strafbar. Die Lohnkontrollen – das habe ich schon gesagt – sind auf das gesamte Entgelt ausgedehnt worden. Und weiters ist klargestellt, dass das Nichtbereithalten der Unterlagen für jeden Arbeitnehmer geson­dert strafbar ist. Somit ist es für Unternehmen ganz einfach nicht mehr rentabel, ihre Arbeitnehmer zu gering zu entlohnen. Es rechnet sich nicht, die Unterentlohnung durch das Nichtbereithalten der Lohnunterlagen zu verschleiern.

Ich habe schon gesagt, dass es sehr viele Zulagen gibt, und daher kann schon ein kleiner Fehler passieren. Deshalb ist es auch so, dass Strafen durch Beratung ersetzt werden können. Das heißt, bei leichter Fahrlässigkeit und dann, wenn die Entgelt­differenz nachbezahlt wird, ist von einer Bestrafung abzusehen.

Auch das Einstellen der Arbeit ist möglich. – Ich weiß nicht, was da jetzt immer ange­sprochen wird?!

 


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