BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 51

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ein bisschen mit Argusaugen beobachtet wird. Ich weiß aber auch, wie es war – und deshalb sage ich immer leise kollegial: Wehret den Anfängen! –, nicht dass wir uns in der einen oder anderen Formulierung an diese unleidliche politische Aufgabenstellung erinnern, die Martin Bartenstein damals als Arbeits- und Wirtschaftsminister in einer Person vereinigt hat, denn das war ja der klassische Widerspruch. Eines seiner größ­ten Probleme, das er während seiner Amtszeit hatte, waren ja die Arbeitsinspek­torinnen und Arbeitsinspektoren. – Ich möchte aber deshalb nicht viel Zeit damit verlieren, weil das Gott sei Dank alles Vergangenheit ist.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte betreffend den Bereich des Lohn- und Sozialdumpings zusammenfassend doch auf eines aufmerksam machen – der Kollege Pfister hat das meines Erachtens sehr professionell dargestellt –, indem ich noch einmal die europaweite Perspektive ins Auge fasse: Es ist uns 2011 mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wirklich ein in diesem Zusammenhang europaweit einzigartiges Gesetz gelungen. Ich gebe zu, es hat einen etwas sperrigen Name, aber der Inhalt an sich kann sich sehen lassen.

Es ist so, wie es die Frau Präsidentin Zwazl auch angesprochen hat: Es werden zuerst einmal die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt – das ist einmal ganz wichtig! –, nämlich gegen Lohn- und Sozialdumping. Aber zum Zweiten – das sage ich als jemand, der aus der Sozialpartnerschaft kommt und sich dieser auch verpflichtet fühlt – werden darüber hinaus auch die fairen Unternehmer geschützt, denn wie kommt ein sogenannter fairer Unternehmer dazu, dass er sich durch unfairen Wettbewerb Marktnachteile einhandelt. Das ist daher auch ganz klar.

Es geht in diesem Zusammenhang um das erklärte Ziel im österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, dass Unterentlohnung wirksam verhindert wird, nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet wird und daher durch einen fairen Wettbewerb auch die von mir schon angesprochenen fairen Unternehmer geschützt werden sollen. Die Nichteinhaltung von Regelungen des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts darf sich eben nicht lohnen, indem dieses Verhalten letztlich zu Wettbewerbsvorteilen führt. Vielmehr geht es darum, dass die Einhaltung auch der neuen Regelungswerke für alle Unternehmer in Österreich selbstverständlich sein muss.

Es kommt zu wesentlichen Verbesserungen im Bereich der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings, nämlich durch die Ausweitung der behördlichen Lohnkontrolle auf alle Entgeltbestandteile – Frau Präsidentin Zwazl hat darauf aufmerksam gemacht –, die Möglichkeit der Einholung von Auskünften durch öffentliche Auftraggeber in einem Kompetenzzentrum im Bereich der Gebietskrankenkasse, eine Erhöhung der Verwal­tungsstrafen im Falle fehlender Lohnunterlagen, aber letztlich werden auch den Kon­troll­behörden verbesserte Instrumente in die Hand gegeben. Und da der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein gemeinsames Anliegen ist, werden die Informationsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso gestärkt.

Man könnte glauben, es ist beabsichtigt, in diesem Fall sage ich aber reinen Herzens, es ist Zufall: Ich möchte als Verteidigungsminister in diesem Zusammenhang auch auf Verbesserungen im Bereich des Bundesheeres aufmerksam machen; im Konkreten geht es um ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Dezember 2013 im Zusammenhang mit der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nach § 14 Abs. 4 AlVG. Ich freue mich, dass jetzt auch die Zeiten des Präsenzdienstes in diesem Zusammen­hang berücksichtigt wurden.

Da in der Debatte die Frage aufgetaucht ist, ob es jetzt sozusagen ausreichende Fort­schritte gibt oder ob das eine oder andere in diesem Bereich nicht doch noch politisch zu machen wäre, mache ich darauf aufmerksam, dass wir auch weitere Schritte setzen


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