gen über die Dauer der Tagesarbeitszeit geführt werden dürfen, wenn der Arbeitnehmer die Lage der Arbeitszeit weitgehend selbst bestimmen kann. Das gilt natürlich auch – was ganz wichtig ist – für die Telearbeit. Ruhepausen müssen nicht mehr aufgezeichnet werden, wenn Beginn und Ende der Ruhepause im Betrieb festgelegt sind oder es dem Arbeitnehmer überlassen wird, die Ruhepause innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu nehmen. Für Arbeitnehmer in einer fixen Arbeitszeiteinteilung entfällt die laufende Arbeitszeitaufzeichnungspflicht. Es sind lediglich die Abweichungen aufzuzeichnen.
Ich bedanke mich dafür und bin sehr froh darüber, dass man diese wesentlichen Meilensteine gesetzt hat. Ich bedanke mich dafür, weil wir – die Wirtschaft – für einen fairen Wettbewerb und in diesem Sinne froh darüber sind, dass es jetzt diese Maßnahmen und auch Möglichkeiten geben wird.
Unsere Finanzpolizei hat bei Wettbewerbsungleichheiten und Lohndumping einzuschreiten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)
11.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Klug. – Bitte, Herr Minister.
11.39
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute die Gelegenheit habe, den von mir sehr geschätzten Herrn Sozialminister vertreten zu dürfen. Als mittlerweile auch Vater einer noch sehr jungen Tochter habe ich vollstes Verständnis für den Grund seiner heutigen Verhinderung.
Dies bietet mir gleichzeitig die Möglichkeit, wie das Kollege Edgar Mayer schon angesprochen hat, kurzzeitig in eine meiner ursprünglichen Spezialdisziplinen zurückzukehren. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Ich möchte einleitend sagen, dass sich jetzt natürlich sehr viele Möglichkeiten bieten, im Bereich der politischen Debatte des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes den Arbeitsmarkt und sozusagen die Stellung der Partner auf dem Arbeitsmarkt zu reflektieren. Die Kolleginnen und Kollegen aus der Sozialdemokratie legen verständlicherweise, da die SPÖ ja die einzige Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerpartei in Österreich ist (Heiterkeit bei der ÖVP – Beifall bei der SPÖ – Zwischenruf des Bundesrates Mayer), den Fokus auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, während Frau Präsidentin Zwazl auch mit ihrer sozusagen Heimatmotivation stärker die Wirtschaft reflektiert. Wie ich aber auch von meinem geschätzten Kollegen Edgar Mayer weiß, gibt es das innerparteiliche Korrektiv im Bereich der ÖVP (Bundesrat Brunner – auf Bundesrat Mayer zeigend –: ... auch ArbeitnehmerInnen!), das darüber wacht, dass auch in der ÖVP gelegentlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu kurz kommen.
Ich möchte, wenn Sie gestatten, einleitend die Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen nur ganz kurz ansprechen, ohne dass ich besonders weit ausholen möchte. Ich möchte diese grundsätzlich in Schutz nehmen, denn ich gehe davon aus, Frau Präsidentin Zwazl, dass alle in diesem Bereich tätigen Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz selbstverständlich bis ins Knochenmark kennen, sonst hätten sie ja ein Problem mit dem Job, und davon gehe ich nicht aus.
Sie machen das sehr gut und sehr engagiert, wiewohl ich weiß, dass die Tätigkeit der Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren im Allgemeinen in der Wirtschaft immer
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