BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 52

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werden zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und bezüglich der Einhaltung der österreichischen Arbeitsbedingungen.

Die Bundesregierung hat sich in einem Ministerratsvortrag vom 30. September ge­meinsam auf ein Maßnahmenpaket gegen den Sozialbetrug verständigt. Es wird zu einer weiteren Verbesserung der Behördenzusammenarbeit durch die Schaffung eines Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes kommen, zur Einführung von Risikoanalysetools, zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie – Kollege Pfister hat das schon angesprochen –, aber zu guter Letzt wird in diesem Paket auch das Vergaberecht explizit genannt mit einem eindeutigen Verweis auf das Prinzip Best­bieter und eben nicht Billigstbieter.

Lassen Sie mich abschließend etwas sagen zu dem einen oder anderen Argument, das seitens einer Oppositionspartei ins Treffen geführt wurde, um ein negatives Abstimmungsverhalten rechtfertigen zu können. Stichwort: Warum schließt man eine Baustelle nicht gleich zur Gänze? – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auf einer Baustelle arbeiten in der Regel mehrere Unternehmer, und ich sage schon, so wie ich es eingangs in meiner Argumentation darzulegen versucht habe, dass der faire Unternehmer zu schützen ist. Und wenn es nun mehrere Unternehmer auf einer Baustelle gibt, dann ist wohl nicht einzusehen, warum, wenn unter sechs, acht oder zehn Unternehmer ein unfairer dabei ist, durch die Schließung der Baustelle sieben Unternehmer ins Gras beißen sollen. – So einfach und plakativ kann man sich das in der politischen Debatte nicht machen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)

Sie werden wahrscheinlich nicht besonders überrascht sein, wenn ich als Jurist grund­sätzlich der Meinung bin, dass ein Gesetz nicht nur so gut ist wie seine Kontrolle, sondern grundsätzlich einmal so gut ist wie seine Vollziehung. Mit einem gewissen Augenzwinkern sage ich das klarerweise auch als Mitglied eines Organs der Voll­ziehung. Aber grundsätzlich gehen wir einmal von einer korrekten Vollziehung aus. Was aber die Kontrolle betrifft, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, so möchte ich doch darauf aufmerksam machen, dass wir in diesem Bereich – nämlich Kontrollen und Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – durchaus schon eine Statistik vorzuweisen haben, die meines Erachtens mehr als herzeigbar ist.

Kontrollierte Firmen gesamt: 28 138; im Baubereich: 15 481 Baustellenkontrollen mit 25 122 Firmen und 94 291 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Verdachtsfälle auf Unterentlohnung: 1 267 Firmen; Finanzpolizei-Kontrolle: 3 016; Verdachtsfälle auf Unterentlohnung bei 708 Betrieben.

Die Unterentlohnung jetzt im Speziellen: 977 Anzeigen und sich daraus ergebende 941 Bescheide wegen Unterentlohnung führten zur Verhängung von Strafen in Ge­samt­höhe von 10 951 130 € – also, wie Sie sehen, in Summe eine Entwicklung, die durchaus beachtlich ist.

Im Bereich der Lohnunterlagen und deren Nichtbereithalten: Gesamtsumme an Geld­strafen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Höhe von 21 234 940 € – also meines Erachtens ein Gesetz, das nicht nur im Bereich der Vollziehung funktioniert, sondern im engeren Sinne auch im Bereich der Kontrolle.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich versuche zusammenzufassen: Was bleibt am Ende der Beschlussfassung? – Wir sprechen uns klar und deutlich gegen Lohn- und Sozialdumping aus, wir sprechen uns klar und deutlich für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, wir sprechen uns damit aber auch klar für einen fairen Wettbewerb aus und wir sprechen uns daher ebenso klar dafür aus, dass wir faire Unternehmer unterstützen und schützen wollen.

 


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