BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 53

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Ich erwähne in diesem Zusammenhang, dass oftmals Oppositionsparteien sagen: Ich hätte gerne ein bisschen mehr gemacht, sage aber gleichzeitig dazu, dass das Gesetz eine Verbesserung ist. – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich habe das in meiner Zeit als Vorsitzender der Bundesratsfraktion der SPÖ bereits immer wieder erlebt, und offensichtlich hat sich das nicht geändert.

Wie ist denn diese politische Haltung einzuschätzen, wenn ich sage: Es gibt ein Gesetz, das Verbesserungen bringt, ich stimme diesem aber nicht zu, weil das eine oder andere eben nicht mitgeregelt wurde? – Ich muss dazu sagen, ich komme, wie auch damals, zum selben Ergebnis: Es handelt sich um den klassisch untauglichen Versuch einer Oppositionspartei, einem Gesetz nicht zuzustimmen, nur weil es von der Regierung kommt. – Das ist schade, das ist bitter. Ich bedanke mich bei allen, die zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Schreuder: Das ist aber um­gekehrt genauso! – Bundesrätin Mühlwerth: ... von der Regierungsbank brauchen wir auch nicht!)

11.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegt mir dazu keine weitere Wortmeldung vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte ge­schlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wieder die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist ange­nom­men.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

11.54.365. Punkt

Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat – Vollziehung der Angelegen­heiten des Pflegegeldwesens, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-535-BR/2014 d.B. sowie 9263/BR d.B.)

 


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