BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 54

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. Bitte um die Berichterstattung.

 


11.55.01

Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz über den Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat – Vollziehung der Angelegenheiten des Pflegegeldwesens, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 den Antrag, den Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat – Vollziehung der Angelegenheiten des Pflegegeldwesens, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte.

 


11.55.58

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Minister! Stichwort: Pflegebericht, Pflegegeldreform­gesetz 2012. – Pflege ist sicherlich etwas, das uns nicht nur heute betrifft, sondern in weiterer Folge natürlich auch in Zukunft betreffen wird.

In vielen Kommunen ist es so, dass die Pflegeheime voll sind, wenig Platz ist, und viele Menschen, die der Pflegestufe 1, 2, 3, manche auch der Stufe 4 angehören, dort teil­weise keinen Platz mehr finden. Bei 454 000 Pflegegeldbeziehern ist das schon etwas, das nicht in Vergessenheit geraten darf und unsere Aufmerksamkeit erfordert.

Der Bericht betreffend die Pflegegeldreform hat diesbezüglich doch deutliche Ziele for­muliert, und zwar eine Beschleunigung der Verfahren, eine Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger, eine Vereinheitlichung der Vollziehung und auch eine Ver­waltungsersparnis. Viele von Ihnen kennen es vielleicht: Wenn es zu Hause oder auch im Pflegeheim jemanden gibt, kann der mittels Formular den Arzt konsultieren, der dann die Pflegestufe gegebenenfalls ändert. Prinzipiell funktioniert das ja relativ gut und es ist auch erfreulich, dass hier ein Reformwille beziehungsweise auch wirklich eine Verbesserung zu erkennen ist, wobei, wie ich meine, die Reform nicht abge­schlossen ist und es sicherlich noch Verbesserungen geben wird müssen.

Von den angesprochenen 454 000 Pflegegeldbeziehern beziehungswei­se -bezie­herin­nen befinden sich rund 236 000 Personen in der Stufe 1 beziehungsweise 2. Das sind rund 52 Prozent. Der Zugang zu diesen Stufen ist in den letzten Jahren erschwert worden und soll in einer Novelle noch weiter erschwert werden. Das ist, wenn man an die Würde der Menschen denkt, schon etwas, das hier infrage zu stellen ist.

Die Erhöhung, die stattgefunden hat, auf derzeit 154,20 € in der Pflegestufe 1 bezie­hungsweise 284,30 € in der Stufe 2 ist schon irgendwo nur eine Mini-Erhöhung. Zusätzlich kommt dazu, dass es in diesem Bereich leider Gottes auch viele Ableh­nungen gegeben hat und dies die Antragsteller quasi dazu veranlasst, erneut einen Antrag zu stellen.

Ich meine schon, dass das eine Verschlechterung des ganzen Systems ist. Gerade auch angesichts der aktuellen Debatte „Würde am Ende des Lebens“ sollte uns doch allen bewusst sein, dass es da um Menschen geht. So ist zu fragen: Was ist mit der Verantwortung? Ebenso ist die ganze Reform kritisch zu hinterfragen.

 


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